Elternzeit! Was aber bei Frühgeburt?

Hallo

mein Mann hat bei seinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Rechtzeitig 7 Wochen vor Geburtstermin. ABER nun hat unser Krümmel hatte es sehr eilig uns kam einen Monat zu früh zur Welt.

Gibt es eine Regelung das mein Mann nun früher in Elternzeit gehen kann oder muss er so lange warten bis zum angegebenen Termin?

LG
Silvia

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DAs er hoffentlich ab Geburt bzw. in Lebensmoanten angegeben hat bzw. voraussichtliche Termine greift BEEG §16 Absatz 1, weil das ein wichtiger Grund ist.

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Natürlich kann er früher gehen euer Kind wurde auch früher geboren.
AG Bescheid geben,

Alles Gute und #paket zur Geburt

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Hatte er denn schon mit seinem AG gesprochen? Was hat er gesagt?

Bei Frühgeburten kann der Beantragungszeitraum entsprechend verkürzt werden. Nun kann sich der AG natürlich bockig stellen. Aber generell hätte er wohl ein Anrecht darauf.

Wie viel genau er kürzer sein darf, habe ich jetzt nicht auf die Schnelle finden können.

Wie hattet Ihr den Antrag denn gestellt? Habt ihr ein genaues Datum reingeschrieben von wann bis wann oder habt Ihr im Antrag Lebensmonate des Kindes eingetragen?

Z. B. ich beantrage hiermit Elternzeit ab dem 3. Lebensmonat meines Kindes nach errechnetem Geburtstermin ...... für ........ Wochen/Monate/Jahre.....

http://www.baby-lexikon.com/news/vater/elternzeit-vater-561.html

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Hallo,

ich würde den Arbeitgeber fragen.

(Aus verschiedenen Gründen würde ich ggf. davon Abstand nehmen, sofort in Elternzeit zu gehen, wenn dies den Interessen des Arbeitgebers entgegensteht.)

Gruß Marion

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Hallo Silvia,

will Dein Mann denn unbedingt sofort in Elternzeit gehen?

Unsere Zwillinge kamen damals 8,5 Wochen zu früh auf die Welt und er hatte Urlaub ab Geburt angemeldet. Er hat den Urlaub dann ab Entlassung aus dem KH angetreten - das macht auch mehr Sinn, da Du dann unterstützung gebrauchen kannst. Solange das Kind im KH liegt reicht es doch, wenn er nach der Arbeit ins KH kommt.

Rein rechtlich hat er wohl Anspruch genau ab dem Geburtstag Elterzeit zu nehmen - aber auch das Arbeitsklima sollte man bei der Entscheidung berücksichtigen.

LG, Andrea