Elterngeld beantragen bei halber Stelle & Diss.

Hallo,
ich habe eine etwas kompliziertere Frage zum Elterngeld. Folgende Situation gibt es bei uns:
Ich studiere noch und mein Mann hat eine halbe Stelle und promoviert halb. Im Dezember letzten Jahres haben wir ein Kind bekommen. Ich habe für dieses Kind jetzt ein Jahr lang Elterngeld (Mindestsatz) bekommen, mein Mann hat keine Elternmonate genommen, weil wir zunächst dachten, das endet letztlich in finanziellen Einbußen die wir uns (da wir zu dritt von der halben Stelle leben) nicht leisten können.

Jetzt hat mich mein Bruder auf eine Idee gebracht. Man kann ja auch in der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Mein Mann arbeitet 20 Stunden die Woche, d.h. er könnte doch theoretisch trotzdem Elternzeit nehmen, weiterhin 20 Stunden arbeiten und wir würden noch zwei weitere Monate (die ich nutzen würde um mir einen Job zu suchen) den Mindestsatz Elterngeld beziehen können. Stimmt das so? Er müsste dann halt so lange seine Diss auf Eis legen, zumindest theoretisch.
Ich weiß, dass es möglich ist den Antrag für die zusätzlichen Vätermonate später zu stellen (wir hatten nämlich zeitweise überlegt das trotz der vermuteten finanziellen Einbußen zu tun), weiß jemand wie lange das geht? Gilt auch hier die Regelung, bis zu drei Monate nach Bezugsbeginn?
Danke schonmal für eure Hilfe
meram

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" Mein Mann arbeitet 20 Stunden die Woche, d.h. er könnte doch theoretisch trotzdem Elternzeit nehmen, weiterhin 20 Stunden arbeiten und wir würden noch zwei weitere Monate (die ich nutzen würde um mir einen Job zu suchen) den Mindestsatz Elterngeld beziehen können. Stimmt das so? Er müsste dann halt so lange seine Diss auf Eis legen, zumindest theoretisch."

Soweit stimmt es schon, aber ihr müsst midnestens 2 Monate finanzielle Einbußen (und seien es nur 2 Euro) gehabt haben, damit ihr Anspruch auf die Partnermonate habt!
Gestellt werden muss der Antrag spätestens bis zum 15. LM, dann müsstet ihr das Elterngeld aber rückwirkend für den 13. und 14. LM beantragen.
Beziehen könnt ihr Elterngeld bis zum 14. LM!

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Okay, die finanziellen Einbußen sind die Vorraussetzung für Elterngeld? Auch für den Mindestsatz? Das kann ja eigentlich nicht stimmen, weil ich den ja auch so bekommen hab, ohne vorher was verdient zu haben. Oder gilt das nur für die Partnermonate?

Das mit dem rückwirkend beantragen stimmt dann immerhin schonmal. So hatte ich mir das auch gedacht.
Vielen Dank schonmal für deine Antwort!
LG
meram

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Genau, nur für die zwei zusätzlichen Monate sind zwei Monate Einkommensverlust die Voraussetzung. Für den Rest natürlich nicht, sonst wäre das ja auch unlogisch.