Selbständig Freiberufler und schwanger - arbeitslos melden?

Liebes Forum,

ich recherchiere seit Stunden im Netz, konnte aber bisher noch keine zufriedenstellenden Antworten auf meine Fragen finden. Ich hoffe, Ihr könnt mir zu folgendem Sachverhalt Auskunft geben:

Ich bin 36, ledig, kinderlos und in der 5. Woche schwanger. Seit Mitte 2009 bin ich als Freiberuflerin selbstständig (Yogalehrerin). Seitdem zahle ich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein, krankenversichert bin ich ebenfalls freiwillig in der Gesetzlichen.

Mein durchschnittlicher Monatsumsatz liegt dieses Jahr bei knapp 1000 €, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 13 Stunden. Davon gehen meine eigene Miete, der KV-Beitrag, Rente, Miete für einen Unterrichtsraum, sämtliche Versicherungen, Spritkosten und Lebenshaltungskosten ab, so dass von der selbstständigen Tätigkeit so gut wie nichts über bleibt. Aus diesem Grund habe ich zusätzlich einen befristeten Minijob auf 400 € Basis angenommen, der zum Ende des Jahres ausläuft. Ohne die zusätzliche finanzielle Unterstützung seitens der Eltern hätte ich die Tätigkeit schon aufgeben müssen. So bin zum Beispiel zwingend auf mein Auto angewiesen, dass vor drei Monaten für knapp 800 € repariert werden musste (und bereits wieder „muckt“), die Reparatur konnte ich nicht selber zahlen und stottere nun auch monatlich noch ein Darlehen ab. Es gibt natürlich einen Vater zu dem Kind, der aber leider auch nicht besonders gut verdient und auf keinen Fall für uns beide aufkommen kann.

Da es also nicht rosig läuft und ich einige Übungen bereits jetzt nicht mehr ausführen bzw. vormachen kann, sehe ich mich gezwungen, mich arbeitslos melden. Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Muss ich dem Arbeitsamt meine SS sofort im Erstgespräch mitteilen und wenn ja, kann mir die Leistung (sprich ALG1) dann verweigert werden?
2. Wird der Betrag des ALG1 nach der letzten ausgeführten Tätigkeit bemessen oder an der höchsten Qualifikation?
3. Wenn ich ALG1 beziehen würde und dann während der Schutzfrist stattdessen das Mutterschaftsgeld bekomme: Wie hoch ist der KV-Beitrag? Da ich ja aufgrund meiner geringen Einkünfte entsprechend wenig Mutterschaftsgeld erhalten werde ist dann in der Schutzfrist die Aufstockung durch ALG2 möglich?
4. Wenn ich erst ALG1 bezogen habe, was ist nach der Entbindung mit dem Elterngeld? Habe bisher herausgefunden, dass dieses nach dem Einkommen des vorherigen Geschäftsjahres berechnet wird (also in meinem Fall 2011, da Entbindung ca. 08/2012). Stimmt das, oder wird einfach das letzte zurückliegende Jahr zu Grunde gelegt und somit auch das Arbeitslosengeld berücksichtigt? Und dürfen Elterngeld und ALG1 gleichzeitig bezogen werden?

Fragen über Fragen - ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, dass ich mich nun faul zur Ruhe setzen möchte. Ich habe tatsächlich überlegt, die Selbstständigkeit trotzdem aufrecht zu erhalten, weil sie mir Spaß macht, aber natürlich setzt dies voraus, dass es zukünftig besser läuft und ich während der gesamten Schwangerschaft gesund bleibe. Aber ich weiß beim besten Willen nicht, wo ich nun noch Neugeschäft herbekommen soll und habe mich aus diesem Grund entschieden, das Ganze aufzugeben. Wer einen guten Alternativ-Vorschlag hat – bitte melden!

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!

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Mal gucken, was ich dir davon beantworten kann. Tatsache ist, dass esnicht ganz einfach ist und ich im MOment die meisten SAchen auch nciht belegen könnte, sondern es auf meiner Meinung beruht.

"1. Muss ich dem Arbeitsamt meine SS sofort im Erstgespräch mitteilen und wenn ja, kann mir die Leistung (sprich ALG1) dann verweigert werden?"
Mitteilen musst du sie gar nicht, wäre aber evtl. sinnvoll udn nein, verweigert werden kann dir dies nicht. Dies kann ich auch belegen ;)

"2. Wird der Betrag des ALG1 nach der letzten ausgeführten Tätigkeit bemessen oder an der höchsten Qualifikation?"
Nach dem letzten Einkommen natürlich. Ist auch zu belegen.

"3. Wenn ich ALG1 beziehen würde und dann während der Schutzfrist stattdessen das Mutterschaftsgeld bekomme: Wie hoch ist der KV-Beitrag? Da ich ja aufgrund meiner geringen Einkünfte entsprechend wenig Mutterschaftsgeld erhalten werde ist dann in der Schutzfrist die Aufstockung durch ALG2 möglich?"
Wenn du ALGI beziehst, bist du wieder Pflichtversichert und hast gar keine eigenen zu zahlenden KV-Beiträge. Mutterschaftsgeld entspricht der Höhe des ALGI.
Ob eine Aufstockung möglich ist, weiß ich nicht, aber sicherlich wird zuerst geprüft ob der Vater zahlen kann bzw. ob danne rst gezahlt wird und von ihm zurückgeholt wird, weiß ich nicht.

"4. Wenn ich erst ALG1 bezogen habe, was ist nach der Entbindung mit dem Elterngeld? Habe bisher herausgefunden, dass dieses nach dem Einkommen des vorherigen Geschäftsjahres berechnet wird (also in meinem Fall 2011, da Entbindung ca. 08/2012). Stimmt das, oder wird einfach das letzte zurückliegende Jahr zu Grunde gelegt und somit auch das Arbeitslosengeld berücksichtigt? Und dürfen Elterngeld und ALG1 gleichzeitig bezogen werden?"
Da du die Tätigkeit nicht durchgängig bis zur Geburt ausgeführt hast zählt nciht das Geschäftsjahr, sondern die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Monate mit ALGI sind Monate ohne zu berücksichtigendes Einkommen (maximal eben deinen 400 Euro Job noch).
Ja Elterngeld und ALGI können gleichzeitig bezogen werden, aber es gibt dann nur 300 Euro Elterngeld und es gibt dann höchstens 75% Elterngeld und es muss eine Kinderbetreuung nachgewiesen werden.

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Beantrage ergänzendes ALG2 und gut ist.

Selbstständige werden da oft gelinkt (Ausgaben werden oft nicht berücksichtigt) weswegen es gut ist, sich bei z. B. tacheles-sozialhilfe.de sachkundig zu machen.

Gruß

Manavgat

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in der 5. SSW best.Übungen nicht mehr ausführen kann#schwitz wie war das nur früher als man noch von Feldarbeit leben mußte, ob schwanger o.nicht. sorry aber in der 5. Woche schon von Einschränkungen schreiben-kann ich nicht nachvollziehen.