Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft?

Meine Frage ist, bilden Eltern und Ihre Kinder eine Haushaltsgemeinschaft??

Bei der Haushaltsgemeinschaft spielt ja Einkommen und Vermögen der Eltern keine Rolle, habe ich zumindestens auf der Internetseite der Agentur für Arbeit (bei den Ausfüllhinweisen des ALG II Antrages) gelesen.

Würde ich da den Regelsatz von 331Euro (Ost) bekommen??

Habe mich jetzt entschlossen zu meiner Mutter zuziehen, denn das ganze Theater halte ich nicht mehr aus.

Was ich nicht ganz weis, was ich bei dem Antrag ausfüllen soll, indem mitgeteilt werden soll ob ich von meiner Mutter Verpflegung und Unterkunft kostenfrei gestellt bekomme.

Für die Verpflegung gebe ich meiner Mutter kein Geld, weil ich für mich selber einkaufen gehe und es auch selber zahlen muss. Im Antrag steht aber nur ob ich ihr Geld dafür geben muss oder es umsonst bekomme, beides trifft ja nicht zu.

Für die Unterkunft möchte sie gern etwas zum Strom, Wasser und Heizung von mir, wie gebe ich das aber in dem Zusatzblatt an?? Bekomme ich das zu meiner Regelleistung dazu??

Ein Problem ist ich stehe bei meinem Partner noch im Mietvertrag, kann ich mich trotzdem erst einmal polizeilich bei meiner Mutter ummelden, dann meinem ALG II Antrag abgeben und später dann das mit dem Mietvertrag klären??

Sorry für die ganzen Fragen, aber möchte ichts falsch machen und es noch Ärger vom Amt gibt.

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"Meine Frage ist, bilden Eltern und Ihre Kinder eine Haushaltsgemeinschaft??"

Eltern und ihre volljährigen Kinder in einem Haushalt - ja.

Das Einkommen und Vermögen spielt doch insofern eine Rolle, als es die Unterhaltsvermutung nach § 9 SGB II gibt. Deine Mutter kann dieser Vermutung allerdings widersprechen und angeben, dass sie Dir keinen Unterhalt gewährt - allerdings gilt das nicht, wenn Du unter 25 bist, soweit ich weiß (bin nicht im U25-Team, sorry).

Das Beste wird sein, den Mietvertrag der Mutter einzureichen und die von Dir (mit)bewohnten m² anzugeben, denn dann wird Dir höchstwahrscheinlich dieser Anteil an der Gesamtmiete bewilligt. Hinweis am Rande: Spässkes wie Untermietvertrag mit der Mutter würde ich lassen, "wir" reagieren da mittlerweile etwas empfindlich und verlangen zu Recht den Hauptmietvertrag und eine Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung.

Achja: Deine Mutter muss Dir nur nach Ihren Möglichkeiten Unterhalt gewähren, es gibt Freigrenzen und Selbstbehalte.

Gruß
Christine

P.S. Eine GUTE Entscheidung, denn diese "Partnerschaft" war wohl keine - oder?