Hallo,
Ich stehe noch in einem arbeitsverhältniss aber es ist so das ich inerhalb von 1 1/2 Jahre 2 Kinder bekommen habe.(ich befinde mich zur zeit im Erziehungsurlaub)
Auf grund der umstände mache ich mir natürlich gedanken um meine /unsere Zukunft da ich mit sicherheit in meinen alten Beruf (Außendienstmitarbeiterin)nicht mehr zurück kann
Ich bin zusätzlich Friseurmeisterin und habe mir überlegt das ich mich geringfügig selbständig machen könnte.
Kann mir einer sagen was ich machen muß??? und was das für Kosten wären ???
Gewerbe anmelden Krankenversicherung Rentenversicherung ect ect.???????
Soweit ich weis darf ich nicht mehr als 400 Euro dazu verdienen. Werden die Kosten dann davon ab gezogen ???? Dann würde ja gar nichts mehr über bleiben.Oder wie läuft das ??
An welches Amt wende ich mich ?????
Ich wäre um jeden Tipp dankbar.
geringfügig selbständig was muß ich tun ????
Du meldest ein Gewerbe an als Nebenerwerb. Das kostet ca. 17 Euro. Wenn das Finanzamt Dich anschreibt, teilst Du denen mit, dass Du für das laufende Jahr keine positiven Einkünfte erwartest.
Du musst auf alle Deine Dienstleistungen Mehrwertsteuer zur Zeit 16 % erheben und diese abführen. Da wird aber die Mehrwertsteuer, die Du selbst zahlst, z. B. für Haarwaschmittel abgezogen.
Kosten sind: Fahrtkosten, Ausrüstung, alle Pflegemittel, Telefon, Werbung (Flyer, Anzeigen etc.), eine oder mehrere Taschen etc.
Dann machst Du eine Einnahmeüberschussrechnung. Das ist relativ einfach. Leih Dir einfach ein Buch hierzu in der örtlichen Bibliothek oder mach einen Onlineworkshop, einen guten gibt es hier:
http://www.workshopwelt.de/workshops/684
Die Kosten hierfür kannst Du auch gegenrechnen. Fortbildung sind Betriebskosten.
Ein gutes Buch ist auch
den Laden schmeißen:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3881043721/qid=1139388568/sr=8-1/ref=sr_8_xs_ap_i1_xgl/028-9924541-9337346
Ich glaube kaum, dass Du über 400 Euro Gewinn (und nur der ist entscheidend) kommen wirst.
Alles Gute und viel Erfolg
Manavgat
Hallo,
also ich bin im Moment geringfügig selbstständig.
Bei mir ist es so gelaufen:
Ich arbeite als Betreuerin für chronisch kranke Menschen. Mein Büro ist zu Hause und meine Klienten besuche ich zu Hause in deren Wohnungen.
Ich bekomme von dem Verein, mit dem ich diese Honorarvereinbarung getroffen habe, ein bestimmtes Honorar pro Stunde. Ich verdiene im Monat höchstens 800€.
Jedoch bin ich eben eine freie Mitarbeiterin und bin dadurch nicht Kranken- und Rentenversichert über den Arbeitgeber.
D.h. freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen ca. 120 €
Kosten für Arbeitszimmer monatlich (Telefon, Miete Arbeitszimmer, Strom+Nebenkosten), Kosten für Benzin, Versicherung und Steuer fürs Auto.
Insgesamt habe ich Ausgaben in Höhe von 450 €. Das heißt, dass mir unterm Strich ca. 350€ wirklich bleiben.
Ich wollte mich bei der Rentenversicherung befreien lassen und diese wollten diese Aufstellung habe, um festzustellen, ob ich geringfügig arbeite.
Wie du es schon geschrieben hast, liegt die Grenze bei 400€.
Es wird dir kein Amt wirklich Informationen geben ausser die IHK (Industrie und Handelskammer). Weder das Finanzamt weist dich darauf hin, was auf dich zukommt, noch die Rentenversicherung etc...bei Krankenversicherung musste ich auch erstmal kämpfen, um nicht den Beitrag eines Selbstständigen zahlen zu müssen, sondern eines Geringverdieners. Sobald du bei denen sagst, dass du selbstständig bist, ist die Bemessungsgrenze bei 1800 € und dementsprechend zahlst du fast 250 € Krankenversicherungsbeiträge für ne gesetzliche Krankenversicherung.
Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte.
Viele Grüße,
Jasmina
Hallo,
ich schreibe dir hier nochmal, weil ich irgendwie das Gefühl habe, dass über die private Email keine Emails als Antwort ankommen.
Mir haben viele über die VK geschrieben, dann sind Emails angekommen und als ich geantwortet habe, blieb alles unbeantwortet.
Zu deiner ersten Frage: ich bin nicht verheiratet, daher kann ich auch nicht familienversichert sein. zudem ist mein Freund bei der Polizei und bezieht freie Heilfürsorge (ich hoffe, das heißt so)
Deswegen werde ich wie eine ledige behandelt. Nur mein kleiner Sohn ist über mich familienversichert.
Ja, du machst einen Einnahmen-Ausgaben Liste: der postive oder negative Betrag der heraus kommt ist dein Gewinn.
Normalerweise macht man es so, wie der Vorredner es geschrieben hat. Man sagt, dass das erste Jahr keine positiven Gewinne erwartet werden. Das klappt auch meistens im ersten Jahr.
Nur kannte ich schon durch die Selbstständigkeit meines Mannes vorher, welche Kosten auf mich zukommen werden und was ich absetzen kann. Also habe ich das beim Finanzamt angegeben.
Ich glaub, dass das wichtig war wegen der Krankenversicherung, da die mich wie schon geschrieben wie eine ganz normale Selbstständige Person behandeln wollte.
Ich habe es eben nicht eingesehen, da ich wirklich höchstens 800€ verdienen werde, dass ich dann 250€ an Krankenversicherungsbeiträge zahlen soll. Vor allem für eine gesetzliche. Für eine private Krankenversicherung hätte ich mindestens 300€ gezahlt.
Dann wäre das mit der Arbeit nicht rentabel gewesen.
Du musst dich glaube ich selber krankenversichern, wenn du arbeitest. Du kannst nur über deinen Mann krankenversichert sein, wenn du Hausfrau bist. Oder irre ich da?
Lg
Jasmina