Hallo!
Bis jetzt sind wir 2x umgezogen, immer näher zur Arbeit, und konnten das steuerlich absetzen.
Jetzt haben wir eine Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf bekommen. Kann ich das ebenfalls absetzen?
Kennt sich jemand aus?
cat2706
Umzug steuerlich absetzbar?
Hallo,
die Frage kannst du dir selbst beantworten.
Ist der Umzug berufsbedingt, oder verkürzt die Anfahrt zur Arbeitsstelle erheblich?
Wenn beides mit Nein beantwortet wird, dann ist der Umzug "Privatvergnügen" und hat steuerrechtlich keine Bedeutung und kann deshalb nicht abgesetzt werden.
Gruß
Demy
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsnahe_dienstleistungen.htm
Lies mal hier: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man solche Kosten unter haushaltsnahe Dienstleistungen laufen lassen. Wenn der Umzug privater Natur ist.
Aber ansonsten gilt, dass selbst noch nicht mal bei Kündigung wegen Eigenbedarf die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden dürfen.
Dazu gibt es ein paar Urteile. Umzugsgründe Krankheit/Behinderung ja, Eigenbedarf nein.
Dir alles Gute, Janette
Danke!!!
Der Artikel war aufschlußreich!