Hallo,
ich hab mal ne Frage. Ich bin seit dem 01.12.2011 arbeitlos und kriege bis zum Mutterschutz, der am 23.01.2012 beginnt ALG I und ergänzend ALG II. Da ich selbst versichert bin, krieg dann ab dem 23.01. Mutterschaftsgeld. Nun meinte mein Sachbearbeiter beim Jobcenter, dass das Mutterschaftsgeld auf das Hartz 4 angerechnet wird. Stimmt das so? Die zweite Frage ist auch, ob das Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor der Entbindung einmalig ausbezahlt wird? Dann meinte nämlich der beim Jobcenter, dass es als "einmalige Einnahme" berechnet wird und ich dann ggf. kein Anspruch mehr auf Hartz 4 hätte. Irgendwie scheint es mir komisch.
Vllt. kann mir jemand da weiter helfen.
Danke schonmal
Wird das Mutterschaftsgeld auf ALG II angerechnet??
"Stimmt das so?"
Nein, wir von den Jobcentern sitzen jeden Morgen in großer Runde beisammen und spielen Flaschendrehen, wer denn heute mal wieder welche Lüge erzählen darf...
Ja, Mutterschaftsgeld wird angerechnet und ja, sollte es in einem Betrag ausgezhalt werden, so kann es durchaus sein, dass für eine Weile kein Anspruch auf ergänzendes ALG II besteht.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
Seiten 3 und 36 ff
Man muss sich ja nicht gleich angegriffen fühlen oder???? Meine Güte..
ganz schön arrogant.....
es wird dir nicht gefallen, aber ja, es gibt tatsächlich sachbearbeiter, die fehler machen. z.b. bei der elterngeldkasse.
wenn du zu deinen kunden auch so bist kann ich verstehen, dass manchen graut, ins jobcenter zu gehen!