Guten Abend,
wir hatten gerade die Diskussion wegen folgender Situation:
Familienvater wird arbeitslos und erhält ALG1. Frau ist nicht berufstätig. Um die Kosten einigermaßen zu decken, könnte man Hartz4-Aufstockung beantragen. Das wären ca. 200€.
Wenn sich nun die Ehefrau einen 400€-Job suchen würde, damit man auf Hartz4 verzichten könnte, hätte man rechnerisch sogar mehr in der Tasche.
Nur die Frage, darf sie das einfach so, oder wird der Job auf das ALG1 angerechnet? Da gibt es doch die 165€-Grenze? Gilt diese in dem Fall auch?
Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich .
LG Claudia
Darf Ehefrau einen 400€-Job haben, wenn Ehemann Alg1?
Hallo
Sie datf auch ganz normal arbeiten, ohne das es angerechnet wird.
Bianca
Danke dir!
Er bezieht doch das ALGI und nicht sie. Versteh die Frage jetzt nicht. Wenn sie keinerlei Leistungen bezieht, kann sie tun und lassen, was sie möchte. Anders wäre es, wenn ER ALGII beziehen würde. Dann würde es als Bedarfsgemeinschaft gelten und das Gehalt von der Partnerin würde angerechnet werden.
Ok, das ist MEIN Wissensstand. Verlass dich also nciht zu hundert Prozent darauf.
LG
Maria
Danke dir!
Nun, ich kenne mich da leider auch nicht so aus.
Deshalb eben die Diskussion.
Ist ja toll: Meinem Cousin wurde geraten Hartz4-Aufstockung zu beantragen, anstatt seine Frau arbeiten zu schicken. Wenn er nämlich eh zu Hause ist bis er Arbeit gefunden hat, dann ist ja die Kinderbetreuung auch sicher.
Danke, hast mir sehr geholfen!
LG
Autsch, was für ne Logik. Doch lieber eigenständig sein Leben finanzieren.. Wer hat das denn geraten? Das Amt? Habt ihr keinen Kindergarten?
erst mal eine gute und beruhigende nachricht:
jeder darf so viel verdienen wie er will: immer und egal wann und wo und welchen Geschlechts!
zum konkreten fall: natürlich darf die frau geld verdienen- so viel sie will.
"angerechnet" wird bei alg 1 nichts
auch im alg 2 bezug darf so viel verdient werden, wie man will- sogar so viel, daß man sich selbst finanzieren kann. Jeder, der arbeitet hat mehr als rein durch alg 2.
jeder der arbeitet hat auch zukünftig mehr chancen als jemand der arbeitslos bleibt sich später und dauerhaft selbst finanzieren zu können
alleine der Gedanke, irgend jemand könnt etwas dagegen haben, daß eine familie sich selbst ernährt ist für mich so dermaßen fremd, daß ich jedes mal erschrecke, wenn ich solche fragen lese
Nunja.. Warum für 400 arbeiten, wenn nur 165 bleiben? Ich verstehe in diesem konkreten Fall schon die Frage. Die Frau bezieht nichts, er bezieht sein ALGI, was ihm auch total zusteht - er hat eingezahlt, bekommt seine Leistung. Sie erhält nichts und möchte jetzt arbeiten gehen und natürlich nur für das Geld, was sie behalten kann.
Im Falle des ALGII versteh ich natürlich den Sinn deiner Antwort Ich bin schon länger stille Mitleserin von dem Forum, hab mich heute aber erst angemeldet, weil ich eine Frage hatte. Ich bin auch erstaunt, wie viel im Bereich des ALGII nachgefragt wird, wenn es darum geht, was angerechnet wird und mit dem Sinn, dass man nur so viel tun wird, wie es einem auch anrechnungsfrei bleibt.
Aber in dem Fall der Fragestellerin empfinde ich es absolut nicht so. Ich würde es in diesem Fall auch nicht anders händeln.
Maria
Hallo.
>>> Nunja.. Warum für 400 arbeiten, wenn nur 165 bleiben? (... ) Sie erhält nichts und möchte jetzt arbeiten gehen und natürlich nur für das Geld, was sie behalten kann.<<<
Das ist Unfug ... sie kann, wenn der Mann im Alg I Bezug ist, so viel arbeiten, wie sie will. Da wird ihr überhaupt nichts abgezogen. Ihr Mann dürfte im Alg I Bezug allerdings nur bis zu 15 Wochenstunden arbeiten und der Freibetrag liegt bei 165 Euro.
Anders sieht es aus, wenn er in den Alg II Bezug rutscht - dann würden sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden und es wird geschaut, was in den gemeinsamen Topf reinkommt ... Kindergeld wird voll angerechnet und beim Einkommen gibt es gestaffelte Freibeträge. Kann man seinen Bedarf nicht decken, gibt es dann ergänzendes Alg II.
LG
Nein, man bleibt auch nach der Eheschließung eine eigenständige Person und hier bezieht ja der Ehepartner die Versicherungsleistung.
Gruß,
W
Hallo,
NEIN. Arbeiten ist für Ehefrauen streng verboten.
Gruß
Sehr hilfreicher Kommentar, muss ich schon sagen!
Wer sollte ihr das Geld verdienen denn verbieten?