Ich weiß ich bin hier total falsch, aber ich möchte unbedingt in schwarz schreiben.
hoffe ich erhalte viele hilfreiche Antworten
Fall 1 Erbe:
Mein Opa starb unerwartet im Oktober. Meine Oma ist schon lange Tod. Sie hatten nur ein Kind, meine Mutter. Zu meiner Mutter besteht seit 5 Jahren kein Kontakt mehr, weder von meiner Seite, noch von Opas Seite.
Im Testament steht, dass mein Bruder die eine Hälfte erbt und ich die andere Hälfte.
Jetzt hat sich unsere Mutter per Anwalt gemeldet und möchte den Pflichtteil von 50%, der ihr ja auch zusteht.
Jetzt unsere Frage: können wir irgendwie dagegen angehen?
sie hat sich nicht um ihren Vater (also meinen Opa) gekümmert, hat ihn beleidigt, beschimpft, Hausverbot erteilt. Können zig Nachbarn bezeugen.
Sie hat sich nicht um die Beerdigung gekümmert, war noch nicht mal dabei.
Fall 2:
Mein Papa ist schon lange Tod. Meine Mutter kümmert sich jetzt um meine andere Oma, also praktisch um die Mama meines Papas.
Meine Oma ist bei einem Pflegedienst, wohnt aber bei meiner Mutter im Haus, unteres Stockwerk.
Meine Mutter und ihr neuer Mann kassieren das Pflegegeld vom Staat, Oma muss trotzdem alles bezahlen. Also der Pflegedienst bringt ihr jede Woche gefrorenes Essen, Oma muss bezahlen, Pflegedienst geht mit ihr zum Arzt, Rezepte und Medikamente muss Oma bezahlen, vor 3 Wochen besuche ich sie, stehen im Wohnzimmer ein Flachbildschirm und neue Esszimmerstühle, die alten Sachen waren durchaus noch in Ordnung, Oma hat alles bezahlen müssen, obwohl sie es ja gar nicht wollte. Zu Weihnachten bekam sie ein Wasserkocher von mir, mittlerweile steht schon ein Neuer drin, total teuer, der Alte war angeblich kaputt. Oma musste ihn zahlen.
Meine Mutter hat also null Kosten mit meiner Oma, kassiert aber das Pflegegeld.
ich hatte ja schon die Idee einfach mal bei dem Pflegedienst anzurufen, der Chef ist aber ein Sandkastenfreund meiner Mutter. Wird nicht viel bringen.
kann ich in einem der beiden Fälle irgendwas gegen meine Mutter machen?
ihr geht es nur um das liebe Geld
Traurigen Gruß, so eine Mutter wünsch ich echt niemandem
2 Fälle um Geld, einmal Erbe, einmal Pflegefall, brauche dringend Hilfe
Hallo,
zu 1.
geht zu einem Anwalt, der wird es schon richten und auch das Tetament eröffnen bzw. deiner Mutter erzählen, wieviel sie vom Pflichtteil bekommt! 50% kann sie sich abschminken....... aber ihr steht Etwas zu. Bitte denkt daran, der Pflichtteil muss in BAR gezahlt werden.
zu 2.
Das Pflegegeld wird generell auf das Konto des ZU PFLEGENDEN gezahlt und derjenige darf darüber entscheiden, wem er was davon zukommen läßt. Das Pflegeld darf nicht direkt an den gezahlt werden der pflegt. Wende dich an die Pflegekasse und stelle es evtl. zusammen mit deiner Oma klar und ändert gemiensam mit deiner Oma die Bankverbindung.
LG
Danke für deine Antwort
Das Geld wird auf das Konto meiner Oma überwiesen, aber meine Mutter verfügt über das Konto.
Wenn ich meiner Oma sage, sie soll was dagegen sagen oder machen, sagt sie immer sie ist zu alt dafür und will kein Stress mehr.
Hallo,
ähm 50% sind aber genau die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als einziges Kind, der 100% betragen hätte.
Damit halte ich zumindest 50% für sehr realistisch, wenn nicht der Opa schon zu Lebzeiten den Pflichtteil aus berechtigten Gründen entzogen hat (ob die Gründe ausreichen ist Tatfrage, aber wenn nicht der Opa als Erblasser zu Lebzeiten seinem Kind den Pflichtteil entzogen hat, dann ist es eh einerlei - § 2333 BGB).
VG,
kitty
Hallo wenn ich mich recht erinner steht deiner Mutter als Pflichtteil die Hälfte ihres eigentlichen Erbes zu. Also wie du schon sagtest 50 %. Ich glaube aber dass es sowas gibt wie eine Verwirkung des Erbrechts. Also wenn man sich falsch verhalten hat oder so. Weiß aber nicht mehr genau, deswegen würde ich mich an deiner Stelle mal mit einem Anwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist in verbindungen setzen. Der kann dir wirklich am besten weiterhelfen. Im Fall deiner Oma kannst du glaube ich nicht viel machen. Du müsstest ja beweisen dass da falsch gehandelt wird. Klar ist es moralisch mieß von deiner Mutter. Hat deine Oma denn noch andere Kinder gehabt, also leibliche Verwandte aßer dir? Die könnten vielleicht da gegen angehn. Aber wenn doch deine Oma die Sachen bekommt, also nicht sich deine Mutter die Sachen auch noch einstreicht, hat ja deine Oma eigentlich keine Nachteile davon. Wenn das Pflegegeld direkt an deine Mutter geht, muss sie ja eine Vormundschaft oder so über deine Oma haben. Oder zumindest eine Kontovollmacht wenn sie an das Geld kommt. Geht doch mal zur Plegestelle von wo das Geld ausbezahlt wird. Wenn du nachweisen kannst, dass deine Oma das Geld nicht für die Pflegeleistungen verwenden kann, dann kannst du, oder auch das Amt, dagegen vorgehen.
Viel Glück
zu 1.
Auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Allerdings muß man schon so einiges auf dem Kerbholz haben, um erbunwürdig zu werden. Stell dich sicherheitshalber schon mal darauf ein, deine Mutter auszahlen zu müssen.
zu 2.
>Meine Mutter hat also null Kosten mit meiner Oma, kassiert aber das Pflegegeld.<
Nun ja, ob sie Kosten durch deine Oma hat ist völlig unerheblich.
Wie bereits geschrieben, das Pflegegeld geht auf das Konto des Pflegebedürftigen. Der soll davon die benötigte Pflege bezahlen. Essen, Medikamente, Rezeptgebühren o.ä. sind damit nicht gemeint.
Wenn deine Oma Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt, kann sie Kombipflege bei der Pflegekasse beantragen. Dann werden zuerst die abrechenbaren Leistungen des Pflegedienstes bezahlt und der Rest ist dann für die private Pflege da.
Was sollte es bringen, den Pflegedienst anzurufen? Solange die Pflege gesichert ist (davon gehe ich jetzt mal aus) und sie bezahlt werden, sind die völlig außen vor.
Wenn deine Oma die Kontovollmacht nicht ändern möchte, ist das ihre Entscheidung - auch wenn dir diese nicht gefällt.
Kann es evt. sein, daß du unter der Situation mehr leidest als deine Oma?
Nur zum besseren Verständnis:
Was hätte deine Mutter von einem neuen Fernseher und Eßzimmerstühlen, die im Wohnzimmer deiner Oma stehen? Warum sollte sie deiner Oma einen neuen Wasserkocher aufdrängen? Nutzt sie die ausrangierten Sachen selbst ?
VG
Deiner Mutter steht der Pflichtteil zu. Verwirkt ist so etwas nur, wenn ganz schwerwiegende Gründe vorliegen. Sich nicht um die Eltern kümmern reicht nicht aus. Da muss sie ihre Eltern bedroht oder körperliche Schäden zugefügt haben. Mit Taten in dieser Größenordnung verwirkt man seinen Pflichtteil.
Was das Pflegegeld deiner noch lebenden Großmutter betrifft, so denke ich (ich weiß es nicht ganz genau), dass das dem Pflegedienst zusteht, denn entweder übernimmt man die Pflege und bekommt dafür das Pflegegeld oder man schaltet einen Pflegedienst ein, der das Pflegegeld zu beanspruchen hat.
Da Deine Mutter ein Problemfall ist, brauchst Du eine Anwältin. Zunächst zwecks Beratung.
Gruß
Manavgat
Hallo,
zu 1. soweit ich weiss, iste s recht schwer nachzuweisen, dass ein Pflichtteil nicht bzahlt werden muss- allein die Aussage von Nachbarn wird da wohl nicht ausreichen.
Aus meiner Sicht kannst du froh sein, dass dein Opa dich und deinen Bruder als Erben eingesetzt hat, denn sonst würdet ihr gar nichts bekommen. Ansonsten hätte er jas schon Schenkungen zu Lebzeiten vornehmen können, wenn er deine Mutter nicht dabei haben wollte. Es gibt nun mal eine gesetzliche Erbfolge- recht unabhängig von der Kümmerei.
zu 2.
Da wird es wohl nicht viel Pflegegeld geben und wenn deine Oma deine Mutter bevollmächtigt und keinen Stress will, ist es auch ihr Wille! Wenn ein Pflegedienst kommt , wird es sich wahrscheinlich um die verhinderungspflege gehen- denn welcher Pflegedienst begleitet nur zum Arzt oder bringt Essen? Deine Oma wohnt ja auch bei deiner Mutter im Haus...da spart sie wohl auch Miete.
Ich höre hier heraus, das du zwar das Geld willst von Opa und Oma, aber deiner Mutter den Betrag nicht gönnst? Hört sich auch schon komisch an, wenn zwischen euch kein Kontakt mehr besteht.
Merkwürdiger Gruß an die Traumtochter
So ganz vestehe ich Deine Probleme nicht.
Warum sollte Deine Mutter vom Pflegegeld Lebensmittel und Medikamente für Deine Oma zahlen und warum traust Du Deiner Oma nicht zu, selbst entscheiden zu können, wem sie die Verfügungsgewalt über ihr Konto überträgt?
LG