Kann ein Gehalt auch einmahlig auf ein anderes Konto überwiesen werden?

Hallo,

Frage steht ja schon oben.

Es geht darum:

Arbeitnehmers Konto ist erloschen. Nun muss das Gehalt ja auf ein Konto überwiesen werden. Kann es z.b. auf das der Lebensgefährtin gehen (nicht verheiratet)?
Der Arbeitgeber meint "NEIN", da Arbeitnehmer und Lebensgefährtin nicht die gleichen Nachnahmen haben.

LG

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Kann schon. Sobald die Bank es aber bemerkt, wird sie es mit einem Hinweis auf das Geldwäschegesetz unterbinden.

Viele Grüße
Blinking#stern

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Könntest Du das näher begründen? Ich bin mit Geldwäsche nicht so bewandert wie Du.

Weshalb sollte die Bank prüfen müssen wer das Geld zahlt und warum? Und weshalb muss die Bank bei Feststellung, dass es sich um Arbeitslohn die Überweisung verweigern?

Könntest Du die konkrete gesetzliche Grundlage nennen? Insbesondere den § des "Geldwäschegesetz" der das gebietet?

Da Du sicher nicht blind geraten hast und dies als feststehende Tatsache mitteilst wäre Deine Auskunft zu meiner Fortbildung nett.

Danke im Voraus.

Gruß
parzifal

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Reicht es Dir, wenn ich statt mit Paragrafen um mich zu werfen, Dir sage, dass ich es aus eigener Erfahrung mit zwei Banken weiß?

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Es ist aber wirklich so.

Das Konto von dem o.g. Arbeitnehmer wurde gekündigt und er bekommt wirklich bei keiner Bank ein neues Konto, weil er in einer Privatinsolvenz ist (sollte man dazu sagen), aber wie kann das sein? Es muss doch die Möglichkeit geben, dass man ein Konto bekommt. Wo soll den bitte das Gehalt draufgehen. Ich versteh das nicht.

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Dann sollte der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber gehen und fragen, ob eine Barauszahlung möglich ist. Normalerweise sollte das kein Problem sein und wird z.B. gelegentlich so in der Gastronomie gemacht. Die Auszahlung wird quittiert, so dass auch steuerlich alles seinen Gang geht.

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Hi,

im Normalfall sollte man sich um ein neues Konto kümmern bevor man sein altes kündigt, es geht ja auch Versicherung,Steuern, GEZ etc. davon ab.
Die Lebensgefährtin könnte eine Kontovollmacht für den Freund beantragen, dann müsste das eigentlich gehen.
Ansonsten kann ich schon verstehen warum der AG sich queerstellt, wenn zwischen AN und Konto keinerlei eindeutige Verbindung steht könnte damit ja auch einiges an Quatsch gemacht werden.

LG

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Hallo,

das geht. Habe ich auch schon einmal machen müssen.

Mein Ex und ich hatten nur ein gemeinsames Konto. Als er dann auf einmal weg war und das Konto mitsamt meinem Gehalt abgeräumt hat, habe ich ein neues Konto eröffnet. Das dauert aber ein paar Tage und ich hatte die Kto-Nr. etc. für mein neues Konto nicht so schnell zur Verfügung, wie mein Arbeitgeber es gebraucht hätte, um mein Geld dorthin zu überweisen.

Da habe ich das Geld einmalig auf das Konto meines Bruders überweisen lassen.

LG, Cinderella

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Hi,

das kommt auf den AG an und hat auch mit Geldwäsche nichts zu tun. Man kann ja nachweisen, woher das Geld kommt und für eine Prüfung liegt es idR ohnehin unter der entsprechenden Grenze.

Mein AG macht das völlig problemlos. Mein Gehalt ging, weil es Probleme beim Kontowechsel gab, 2x nacheinander auf das Konto meiner Schwiegeroma - und die heisst auch anders als ich. Auch als Ehepaar muss man heute nicht mehr den gelichen Namen haben.

Gruß
Kim

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Hallo,

ja, es geht, so eine ähnliche Situation hatten wir auch gerade, da wurde das Gehalt meines Freundes auf mein Konto überwiesen (wir haben nicht den gleichen Nachnamen und wohnen auch (noch) nicht zusammen).

LG
Tanja

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Ja, das geht. Einfach bei deiner Bank vorher bescheid geben. Bei uns lief das fast 1 Jahr so und war gar kein problem

lg

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Wie erlischt denn ein Konto einfach so?
Arbeitnehmer wird doch sicher ein neues eröffnet haben, oder?

Gruß,

W

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Hallo !

Geht auf jedem Fall, dafür haben die Abrechnungsprogramme dieses Feld:

Abweichender Kontoinhaber (Eingabefeld)
Wenn der Mitarbeiter nicht Kontoinhaber ist, dann geben Sie hier den abweichenden Kontoinhaber ein.

Das muss im Personalbüro halt dann gepflegt werden
und der Arbeitnehmer sollte den Änderungswunsch schriftlich einreichen.
Dann spricht dem nichts entgegen, ausser der Sachbearbeiter weiß es nicht,
oder will nicht, oder die Abrechnung ist schon durch.

LG
Silvia