Hartz IV: Wohnung 15 EUR zu teuer; Konsequenzen

Hallo,

kennt sich jemand damit aus.
Also, die Wohnung ist von der qm Zahl für vier Personen ok (77qm).

Aber in der Stadt darf sie für 4 Personen kalt + der Hausnebenkosten (also ohne Heizung + Strom) 590,- EUR kosten. Sie kostet aber 600 EUR (495 kaltmiete + 105 Hausnebenkosten).
Muß man aus so einer Wohnung dann ausziehen, wenn man bereits vor HartzIV Beantragung darin wohnt? Und falls man wohnen bleiben darf, was hat es für Konsequenzen? Würden man dann eben "nur" die 590 EUR bekommen?
Hartz IV wäre -wenn überhaupt- auch nur für etwa 1/2 bis 3/4 Jahr nötig, dann wäre Elternzeit vorbei.

LG
kiddymummy

1

Ja, soweit ich weiß bezahlen die dann nur die 590 Euro.

Die werden dich natürlich drauf hinweisen das die Wohnung nicht angemessen ist, aber du kannst (sofern du willst) argumentieren das du die Differenz von deinem Regelsatz bestreitest.

LG

2

Hallo,

danke für Deine Antwort.
Also wenn es wirklich so weit kommen sollte, dann würde ich es für dieses 1/2 bis 3/4 Jahr das natürlich machen, wäre ja blöd anders.

Deswegen würde ich jedenfalls nicht aus der tollen Gegend weg ziehen.

Lg
kiddymummy

3

So war es bei mir damals, die haben den Mietspiegel runtergesetzt und plötzlich war meine whg nicht mehr angemessen. ging um 19 euro (glaub) hab dem netten Mann dann gesagt das ich das lieber vom regelsatz bestreiten will, weil mich ein umzug mehr kosten würde. (Geld was ich nicht hatte, da ich grad aus der ehelichen wohnung ausgezogen bin)

gott sei dank sind die zeiten vorbei, aber ich hoffe du hast einen verstädnisvollen sachbearbeiter. erkläre deine situation, und das es nicht für ewig ist und alles ist im Lack.

4

Hallo.

Du wirst wahrscheinlich die Aufforderung bekommen, die Kosten der Unterkunft innerhalb eines 1/2 Jahres zu senken, was in den meisten Fällen Umzug heißt. Danach würdest Du, wenn Du nicht umziehst, nur noch die angemessene Miete erhalten.

Wenn Du aufgrund der Aufforderung umziehst, müsste das JobCenter Umzugskosten, Renovierung und eine eventuelle Kaution übernehmen, was Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine so niedrige Differenz handelt, völlig unwirtschaftlich wäre - und auch die JobCenter haben sich an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu halten. Und zudem handelt es sich ja bei Dir über einen überschaubaren Zeitraum, in dem Du überhaupt Alg II erhältst.

Ergo - mach Dir keinen Kopf. Bleib da wohnen und zahl die paar Monate diese kleine Differenz aus eigener Tasche.

LG

5

Hallo,

gibt es denn überhaupt Wohnungen, die den Grenzen entsprechen?

Wenn nicht, muss die Wohnung komplett übernommen werden.

Gruß

6

Warten bis die Aufforderung zur Kostensenkung kommt, dann direkt Antrag auf Umzug stellen, die Wohnung könnte übrigens größer sein, denn 75 qm sind eher für 3 Personen angemessen - 90 qm sind da schon eher was für 4 Personen.

Man kann es aber auch anders angehen, Ihr werdet zur Kostensenkung aufgefordert (Frist 6 Monate) - wenn Du sicher weißt, dass Du nach 6 Monaten raus bist aus dem Bezug von ALG II, dann kannst Dich zurücklegen und entspannen.
Ist es nicht so sicher, solltest Du Dich diese 6 Monate eben um preiswerteren Wohnraum bemühen, hierzu zählt Beantragung von Wohnberechtigungsschein (in den meisten Kommunen gibts sowieso nicht ausreichend freie Sozialwohnungen), und regelmäßige Vorlage von Wohnungsangeboten bei Deinem Sachbearbeiter, damit er prüfen kann, ob diese angemessen sind.
Macht man das alles und es kann trotzdem keine Wohnung gefunden werden die dem Amt als angemessen erscheint, muss man mal abwarten was das liebe Amt macht.
Wird wie in der Kostensekungsaufforderung die KdU gekürzt, sollte man umgehend einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, der entsprechend Klage einreicht aber im Eilantrag, denn hier besteht auf Grund der Kürzung Gefahr für Wohnraumverlust mit Kindern in der Familie.
In 99,9 % der mir bekannten Fälle sind die Ämter damit auf die Nase gefallen und mussten weiter die in ihren Augen unangemessene Miete bezahlen.

7

Also erstens kann man 15 Euro notfalls auch selbst zahlen (z. B. vom Elterngeld) und zweitens würde ich dem Bescheid in der die Miete nicht voll enthalten ist, widersprechen mit der Begründung dass für diese Kürze der Zeit ein Umzug unwirtschaftlich ist und somit nicht verlangt werden darf.

Wende Dich an tacheles-sozialhilfe.de Die kenne sich gut aus und haben auch Leute vor Ort, die helfen.

Gruß

Manavgat

8

ruhe bewahren, zahlen austrinken und überlegen:fakt ist, das bei der"bemessung" von angemessenem wohraum wie überhaupt beim alg II viel mist gemacht wurde.zunächst ist mal klar, nebenkosten hängen unmittelbar mit der wohnungsgröße zusammen.und das hier von vermietern gerne aufgerundet wird ist kein geheimnis.so wäre mal interessant die tatsächliche größe zu ermitteln.macht der örtliche mieterbund, fü einen laien zu aufwendig.
dann giebts noch wohnungsgröße in qm und tatsächliche nutzfläche in qm.ganz wichtig bei mansarden!!!
kurz und gut, ist die wohnung kleiner als angegeben, auf anpassung der nebenkosten bestehen.mehr kosten von 15 € dürften die arge nicht veranlassen einen umzug zu verlangen.das wäre geldverschwendung:bei verlangtem umzug ist die arge zur übernahme aller kosten verpflichtet !das kannu. U. teuer werden.wie gesagt, ruhig bleiben und mal das gespräch mit dem sachbearbeiter suchen, das sind auch nur menschen.viel erfolg