Chef läßt mich nicht arbeiten..

Hallo,
zur Situation:
Ich bin Studentin und arbeite nebenbei am WE für 540 € an der Kasse in einem Supermarkt. Mein Freund mit dem ich zusammengezogen bin bekommt ALG2.
Nun ist unser Kleiner geboren und ich wollte eigentlich nach dem Mutterschutz wieder die 15 Stunden in der Woche arbeiten.
Daher war ich gestern und wollte die Elternzeit einreichen, da ich gerne die 300 € Erziehungsgeld hätte und nebenbei noch arbeiten will.
Ansage von meinem Chef: Entweder sie gehen in Elternzeit und arbeiten hier nicht. Oder sie verzichten auf die Elternzeit und arbeiten. Der Rest ist ihr finanzielles Problem.#schock:-(:-(
Will er mich loshaben, oder gönnt er mir die 300 € nicht?
Er hat es ja nichtmal fertig gebracht mir zur Geburt zur gratulieren.
Nun bin ich so frustriert das ich nicht weiß was ich machen soll...?? Ich will arbeiten und er sagt er möchte das nicht?!
Wenn ich die Elternzeit einreiche, muß ich dann zum AA und dort Geld beantragen?
Das sollte eigentlich mein letzter Gang sein, lieber würde ich arbeiten...
Mein Freund und ich müssen uns ja sowieso als eheähnl. Gemeinschaft jetzt melden und noch Vaterschaft annerkennen lassen, ect.
Bekomme ich überhaupt ALG2 als Studentin im Urlaubssemester?

Danke schonmal

mfg Franzy + Marvin#baby 14 Tage

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Im Urlaubssemester bekommst du ALG II. Du bist ja dann nicht mehr immatrikuliert für den Zeitraum.

Zur Elternzeit lies das mal:
Zitat:
...
Bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit sind jeweils 30 Wochenstunden erlaubt. Bei gemeinsamer Elternzeit sind also zusammen 60 Stunden möglich. Unter diesen Umständen besteht ein Anspruch auf eine Teilzeitstelle in der Elternzeit (Paragraph 8 TzBfG):
1. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Personen, die Lehrlinge zählen dabei nicht.

2. Der Arbeitnehmer arbeitet bereits mehr als sechs Monate bei seinem Arbeitgeber.

3. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit soll für mindestens drei Monate zwischen 15 und 30 Wochenstunden betragen.

4. Es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen.

5. Der Anspruch wurde dem Arbeitgeber acht Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. Ein Arbeitgeber kann die Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn die betriebliche Organisation, der technische Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb dadurch wesentlich beeinträchtigt werden, oder wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Verkürzung der Arbeitszeit zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt. Oder wenn er nachweist, dass er keine zusätzliche Arbeitskraft finden kann, die eine dem Berufsbild des Arbeitnehmers entspricht, der Teilzeit arbeiten will.
...
Quelle: http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/erziehungsgeld_und_erziehungsurlaub.html?p=5

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Hi Franzy!

Kann es sein, dass du glaubst, du müßtest unbedingt Elternzeit einreichen, als Voraussetzung um Erziehungsgeld zu erhalten? #kratz Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Voraussetzung für das Erziehungsgeld ist, dass du während der Bezugsdauer keine oder KEINE VOLLE Erwerbstätigkeit hast (also max. 30 Stunden pro Woche) und unter den Verdienstgrenzen liegst. Dafür reichst du mit dem Erziehungsgeldantrag eine Verdienstbescheinigung ein, auf dem dein Gehalt und die Wochenstunden stehen. Sowas wird dein Chef dir doch wohl ausstellen können?!

Elternzeit nimmt man zur Betreuung eines Kindes, das ist aber keine Voraussetzung um Erziehungsgeld zu erhalten. Selbständige und ALG 2 Empfänger erhalten schließlich auch Erziehungsgeld und die haben keinen Arbeitgeber bei dem sie Elternzeit einreichen könnten.

LG Chrissie