Was passiert wenn der Partner stirbt -unverheiratet -2 Kinder ??

Hallo !

Hoffe das mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.. vielleicht haben sich einige von euch ja auch schon mal mit diesem Thema beschäftigt.

Fakten:

Mein Partner und ich sind seit 11 Jahren in einer Beziehung. Haben durch Eigentum und Jobbedingt 2 getrennte (jeder für sich allein) Wohnsitze gehabt.

Wir haben 2 gemeinsame Kinder welche bei mir gemeldet waren.

Seit 1 Jahr leben wir 4 gemeinsam in einer Betriebswohnung (eigentlich eine Doppelhaushälfte) welche wir auch, wenn das Angebot kommt, erwerben möchten.

Ich bin mit den Kindern dort polizeilich gemeldet, der Nutzungs/Mietvertrag läuft über seinen Arbeitgeber auf ihn. Er ist noch bei seinem alten Wohnsitz(immer noch in seinem Besitz) gemeldet.

Wir sind nicht verheiratet und wollen auch nicht heiraten.

Ich bin Angestellte- er Beamter. Wir sind jeweils Halbwaisen und haben in etwa die gleichen Verträge und Versicherungen. Wir haben besprochen wie im Falle eines Todes jeder von uns beigesetzt werden soll, bzw. im Falle von Hirntod o.ä. wir behandelt werden möchten.

Es geht um folgendes...wir haben uns nie Gedanken gemacht falls einer von uns mal einen schweren Unfall haben sollte und Entscheidungen gefragt sind bzw. falls einer von uns stirbt...Was passiert dann ?

Da mein Partner sich in den nächsten Wochen wieder ein Motorrad zulegen möchte..mache ich mir jetzt doch Gedanken was ist wenn..
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Angenommen er hat einen schweren Unfall und ist Hirntod.. dann hab ich ja nicht wirklich das Recht mit den Ärzten zu kommunizieren, Entscheidungen in Punkto Operationen oder so Sachen wie durch Maschinen am Leben erhalten zu werden (oder wie das heisst)
Wie kann man solche Rechte erhalten-ohne Ehe ? Durch eine Patientenverfügung ?

Mein Partner stirbt. Wie bekomme ich das Recht die Beerdigung und alle notwendigen Formalitäten zu regeln ? Da unsere Kinder zu klein sind ...tritt automatisch sein Vater dafür ein und wenn der nicht dann seine Schwester ?

Im Falle des Todes, die Lebens-,Unfallversicherungen,Bausparverträge usw. sind alle auf die Kinder geschrieben. Da sie zu klein sind - wird dann vom Gericht jemand bestellt welcher diese Gelder verwaltet bis die Kinder volljährig sind ? Werden diese Kosten von ihrem Erbe abgezogen und Was für Kosten entstehen dann ?

Was passiert mit seinen Autos (2), Wohnwagen usw. ? Ich weiss das eine Versicherung diese (nur das 1 Auto-Rest ist bezahlt) bei der Bank auslöst und die dann wohl in die Erbmasse einfließen (so war es bei seiner Mutter). Wer entscheidet über diese Fahrzeuge ?

Was passiert mit dem Barvermögen welches auf dem Konto liegt ? (Kontovollmacht liegt bei seinem Vater seit er als Junge das Konto eröffnet hat).

Die Kinder bekommen Halbwaisenrente. Gibt es so was ähnliches wie Witwenrente auch wenn man nur so zusammen gelebt hat ? (hab ich mal gehört)

So viele Fragen..kann und mag mir da jemand weiterhelfen ?

LG

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Ich würde euch empfehlen einen Termin bei einem Notar zu machen und dort eine Versorgungsvollmacht aufzusetzen. Darin wird dann alles geregelt, was ist, wenn der Partner zwar verunfallt ist, aber eben noch lebt und nicht geschäftsfähig ist (durch Koma z.B.). Dass du dann eben z.B. Entscheidungen bezüglich medizinischer Dinge und auch in finanzieller Sicht treffen darfst.

Der Notar kann euch dann auch beraten, wie ihr deine anderen Fragen am besten regelt.

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Witwe kann man nur sein wenn man verheiratet war.
Wenn man nicht verheiratet ist bekommt man also auch keine Witwenrente.

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@arkti

das dachte ich auch immer..aber meine Tante hat mir erklärt das sie im Freundeskreis ein Paar hätte welches jeweils geschieden ist und nicht mehr heiraten will. Aber sie sich irgendwie beim Notar oder so haben eintragen lassen das sie schon viele Jahre miteinander leben und somit hätte sie wohl die gleichen Rechte.

Weil wenn einer Hartz4 beantragt und mit jemandem zusammen lebt, heisst es ja auch eheähnliche Gemeinschaft und man muss für den anderen mitsorgen.
Daher würde das also irgendwie rühren.

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Witwenrente-Unverheiratet-__f109016.html

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Da wäre eine Vorsorgevollmacht sinnvoll:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren/broschueren_anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular_November_2009.pdf?__blob=publicationFile

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Sucht euch einen Anwalt oder Notar und besprecht das dort.

Zu Patientenverfügungen kann ich nur Folgendes berichten: Mein Opa hatte keine. Er wurde über Wochen künstlich am Leben gehalten. Es war entsetzlich.

Nun kommt der Hammer: Aufgrunddessen machte meine Oma eine. Sie erkrankte ebenfalls schwer und sie wurde trotz Patientenverfügung und gegen unseren Willen auf ganz schlimme Weise und unter entsetzlichen Bedingungen am Leben gehalten! Was soll man dann tun?! Wer hat schon so viel Geld und so viel Einfluss, dass er mit Anwälten oder Staatsanwaltschaft in eine Klinik einmarschieren kann?!

Alles in allem halte ich es für extrem unklug, mit zwei Kindern nicht verheiratet zu sein. Denn das Hauptproblem ist, dass du keine Rente/Pension bekommst. Alles, was du nicht an Rente bekommst, musst du (mit 2 Kindern, dem ganzen Kummer, den ganzen Formalitäten etc.) hinzu verdienen. Und wenn du alt bist, bist du (sofern du nicht von vornherein reich bist) eine arme Witwe... Erbrechtlich kann man alles vertraglich regeln. Das ist nicht das Problem. Aber ich würde nicht einsehen, dass ich die Kinder groß ziehe und dann im Falle eines Falles mit mickriger Waisenrente und Kindergeld da stehe.

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Da Ihr Kinder habt, würden die Kinder alles erben. Du würdest leer ausgehen. Der Vater von ihm auch. Per Gericht würde im Todesfall bestimmt werden, wer Verwalter des Erbes werden würde, bis die Kinder voll geschäftsfähig sind. Es kann Dich treffen, es kann aber auch die Eltern Deines Mannes treffen. Und dann bleibt die Frage, in wie weit die Familie Deines Mannes Dir Gelder davon zur Verfügung stellen würde oder sich komplett stur stellen würde....

Dich als Erben oder gar Alleinerbin einzusetzen wäre in so weit nicht so gut, weil Du ggf. sehr hohe Erbschaftssteuer zahlen müsstest. Da Du in dem Sinne keine direkte Verwandte Deines Mannes bist.

Klug wäre es..... Ersparnisse die Kinder erben zu lassen. Aber: Dich in so weit abzusichern, dass er eine Risiko-LV abschließt, wo er versicherte Person ist und DU Versicherungsnehmerin bist. Die Beiträge müssen dann aber von seinem Konto gezahlt werden.

Verstirbt Dein Partner, würdest Du das Geld aus Deiner eigenen Versicherung erhalten. Müsstest somit keine Erbschaftssteuer und auch keine Schenkungssteuer an den Fiskus zahlen.

Schenkungssteuer müsstest Du dann zahlen, wenn die Leistungsbeiträge von Deinem Konto abgehen würden. Wenn Dein Partner Versicherungsnehmer und versicherte Person wären und Du nur als begünstigte Person eingetragen wärst, müsstest Du dicke Erbschaftssteuer bezahlen. Daher: Du Versicherungsnehmerin, er versicherte Person und Beiträge von seinem Konto.

Die Risiko-LV muss wenigstens so hoch sein, dass Du Verbindlichkeiten, die z. B. auf dem Haus lasten, komplett abzahlen könntest.

Und bedenke.... Manche Versicherungen schließen risikoreiche Hobbys aus (z. B. Motorradfahren) und bei manchen hat man erstmal ne längere Anwartschaft bevor sie im Leistungsfall tatsächlich zahlen muss.

Bitte bewahre die Urkunde dann bei DEINEN Unterlagen auf. Denn für viele Risiko-LV gilt eine bestimmte sehr kurze Meldefrist im Leistungsfall, teilweise zwischen 12 - 72 Stunden nach Eintritt des Todes. Und man braucht immer den original Versicherungsschein.

Dein Partner und auch Du sollten Vorsorgevollmachten erstellen. Dort wird genau das geregelt, was Du angesprochen hast, was passiert, wenn man nicht mehr eigenständig Handeln kann, ob man am Leben erhalten werden soll, wer Besuchsrechte hat und und und....

LG Janette

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Hallo !

Sorry, habs noch nicht eher geschafft mit dem Antworten, bzw. lesen.
Ich danke euch für eure Antworten. Vor allem dir liebe Janette. Das mit der Versicherung ist echt interessant. Für uns Beide. Es kann ja jeden von uns beiden treffen.
LG