Kindergartenbeitrag NRW zählt einmalige Sonderzahlung mit??

Hallo,

vielleicht kann mir ja einer helfen.

Wir haben für letztes Jahr für den Kindergartenbeitrag einen saftigen Änderungsbescheid bekommen und müssen jetzt über 700 € nachzahlen.

Mein Mann hat letztes Jahr eine einmalige Sonderzahlung bekommen, da zukünftig sein Akkordlohn wegfällt.
Darf diese Sonderzahlung bei der Berechnung des Jahreseinkommens voll mitgerechnet werden?
Werde da aus der Satzung unserer Stadt (NRW) nicht schlau, ob ja oder nein.

Hoffe es hat da einer Ahnung von.
Danke schon mal für die Antwort.

LG
Sabine

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Guten Morgen!

Ja, die Sonderzahlung zaehlt mit, da das Jugendamt das gesamte, bereinigte Einkommen eines Jahres beruecksichtigt. Dabei ist egal, ob regelmaessiges Einkommen oder Sonderzahlungen vorliegen. Haben wir auch gehabt.

LG leonore

2

Hallo

Ja, es wird ja das Gesamtjahresbrutto gerechnet. Also auch Wehnachts und Urlaubsgeld.

Bianca

3

Danke für eure Antworten.

Na prima. Hätte mein Mann seinen Akkord-Lohn normal weiter bekommen, wären wir nicht höher eingestuft worden. Jetzt wo der wegfällt und er als Entschädigung für den Wegfall diese einmalige Sonderzahlung bekommt, explodieren auf einmal die Kosten.

Tja, werden dann wahrscheinlich in den sauren Apfel beißen müssen.

LG
Sabine

4

Aber vielleicht zahlt Ihr ja jetzt weniger? Jedenfalls dürfte es ja zu keiner Nachzahlung mehr kommen, weil Dein Mann die Sonderzahlung nicht jährlich bekommt, oder? Also bleibt Ihr höchstens in der bisherigen Stufe oder werdet sogar runter gestuft.

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Ja, hier in NRW zählt leider alles mit. Ob jährliche Leistungsprämie oder zeitweiliger Fahrtkostenzuschuss aus dem Sozialplan der Firma, egal.

Ich habe mich auch schon schwarzgeärgert.

LG
Katie