Hallo,
mal hypothetisch: Muss derjenige bezahlen,der den Prozess notwendig macht?
Also KV zahlt keinen KU - kommt zum Prozess- er muss Prozesskosten übernehmen. Klar.
Aber wie sähe es in diesem Fall aus: Vater kann weniger Zahlen (Gibt ja unterschiedliche Gründe: berufsunfähig geworden,weiteres Kind,weniger Verdienst...) KM weigert sich Titel herauszugeben und neuen anzunehmen. Vater reicht Abänderungsklage ein. Muss Km den Prozess bezahlen,weil sie ihn notwendig gemacht hat?
Wie sähe es aus: wenn Kind 16 eine Ausbildung beginnt. Km ´sich weigert Angaben über Vergütung zu machen. Stufenklage? Wer bezahlt die dann?
Wer muss abänderungsklage bezahlen?
Erst einmal muss derjenige, der ein Verfahren anstrengt, die Gerichtskosten vorstrecken. Im Rahmen des Prozesses wird dann eine Kostenentscheidung getroffen.
FamFG
§ 81
Grundsatz der Kostenpflicht
(1) Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. In Familiensachen ist stets über die Kosten zu entscheiden.
(2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wenn 1. der Beteiligte durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hat; 2. der Antrag des Beteiligten von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte und der Beteiligte dies erkennen musste; 3. der Beteiligte zu einer wesentlichen Tatsache schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat; 4. der Beteiligte durch schuldhaftes Verletzen seiner Mitwirkungspflichten das Verfahren erheblich verzögert hat; 5. der Beteiligte einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einer Beratung nach § 156 Abs. 1 Satz 4 nicht nachgekommen ist, sofern der Beteiligte dies nicht genügend entschuldigt hat.
(3) Einem minderjährigen Beteiligten können Kosten in Verfahren, die seine Person betreffen, nicht auferlegt werden.
(4) Einem Dritten können Kosten des Verfahrens nur auferlegt werden, soweit die Tätigkeit des Gerichts durch ihn veranlasst wurde und ihn ein grobes Verschulden trifft.
(5) Bundesrechtliche Vorschriften, die die Kostenpflicht abweichend regeln, bleiben unberührt.
Bedeutet also das der Vetreter des kIndes also die KM nicht zahlen müsste?
Ich habe bezüglich Unterhalt keine Ahnung.
Ich kenne nur einverständliche Scheidungen. Da werden die Kosten regelmäßig gegeneinander aufgehoben.
Wenn der Vater aber durch beharrliches weigern Auskünfte zum Einkommen zu geben Anlass für die Klage gab, sollte (leider kein "muss" Regelung) er auch die Kosten tragen.
Festlegen kann ich mich aber nicht, da mir diesbezüglich die Praxis unbekannt ist.