Betreuung der Enkel an der Rente anrechnen?

Huhu,
ich frag eigentlich für Meine Mutter. Meine Mutter betreut meinen Sohn seit er auf der Welt ist, wenn ich keine Zeit habe, sprich, wenn ich zur Schule ging, bzw. jetzt jeden Tag im Studium bin. Sie meinte sie hätte etwas gehört von wegen das könnte man an der Rente anrechnen lassen. Weiss da jemand was genaueres?

Liebe Grüße

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Wenn du mal ein paar genauere Daten nennst, dann können wir dir vielleicht eine Auskunft geben.

Wie alt ist denn deine Mutter? Ist sie schon in Rente?

Verstehe ich das richtig? Deine Mutter möchte gern, dass sie letztendlich mehr Rente bekommt, weil sie ihren Enkel betreut hat? Habt ihr einen Vertrag? Bekommt sie für ihre Arbeit ein Entgelt?

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Nein sie wird im Juli 63, ist also kurz vor der Rente (mit 65) sie bekommt entgelt aber vertraglich haben wir nichts festgesetzt.

Ob sie mehr Rente kriegt, keine Ahnung ich bin mit meinen 22 Jahren weit weg von der Rente, ich kenn mich absolut gar ned aus, sie meinte wörtlich zu mir "an der Rente anrechnen lassen".

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"Sie meinte sie hätte etwas gehört von wegen das könnte man an der Rente anrechnen lassen."

Ich vermute, deine Mutter wirft da was durcheinander. Siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeperson

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Soweit ich weiß bekommt man für jedes Kind unter drei, das man versorgt, in dieser Zeit Rentenversicherung. Also du in diesem Falle. Wenn das Kind aber eher bei der Oma lebt, dann könnte SIE diese Zeit auf ihre Rente angerechnet bekommen und nicht du. Dann kriegt sie aber auch das Kindergeld etc ...

Ichglaube nicht dass das eine günstige Lösung wäre

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Ich hab noch was gefunden:

"Als Großeltern oder Verwandte können Sie Kindererziehungszeiten geltend machen, wenn zwischen Ihnen und dem Kind ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft besteht."

"Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit ein Jahr, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre."

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58282/publicationFile/1295/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf

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Sie kann sog. Kindererziehungszeiten geltend machen, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt und von ihr betreut wird, dann bekommst Du sie aber für diese Zeit nicht auf Deine Rente angerechnet.