Ich bin in der 9 woche schwanger und wollte mal wissen ob das so richtig ist wie ich es mir gedacht habe mit dem Elterngeld. ich nehme vom geburtstermin bis einen tag vorm geburtstag elternzeit + elterngeld dies wird ja mit dem mutterschaftsgeld verrechnet. mein partner möchte ab der Geburt den ersten lebenmonat nehmen und am ende den 12 lebensmonat also kurz bevor es dann ein Jahr wird. so das wir die Zeit auch zusammen genießen können. das heißt doch das wir beide dann elterngeld bekommen für die jeweilige Zeit für die wir Elternzeit haben. bzw. Ich die ersten 8 wochen mutterschaftsgeld.
Und wie ist das mit der Beantragung der Elternzeit wird das bei der elterngeldstelle gemacht oder jugendamt? dem AG muss man ja sieben wochen vorher Bescheid geben. Unser abteilungsleiter weiß es eh schon, wir arbeiten in der selben Firma. Hierbei geht es hauptsächlich für die Beantragung für meinen Partner. bei mir es ja reichen wenn ich das beantrage wenn das baby da ist. wegen den 8 mutterschutz oder?
Elterngeld kann ich erst nach der Geburt beantragen sowie das Kindergeld.
Vielleicht kann mir der eine oder andere mal weiter helfen da es doch ein wenig komplizierter ist als gedacht.
Noch zur Info wir sind nicht verheiratet und wir wohnen in Berlin
Elternzeit/Elterngeld - Verteilung der Bezugsmonate
ja, das hast du richtig verstanden.
in den Monaten, in denen ihr beide in elternzeit seid und elterngeld beantragt habt, bekommst du ein mal muschu-geld und dein Partner elterngeld, im letzten monat dann beide elterngeld.
elternzeit mußt du beim ag beantragen (wie du schon sagst, nach der geburt) und dein partner sollte vorher wohl elternzeit betragen ab tag der geburt (und dort den ET mit angeben)
Elterngeld mußt du bei der Elterngeldstelle beantragen und Kindergeld bei der Familienkasse (du kannst grundsätzlich alles nur nach der Geburt und mit der Geburtsurkunde beantragen)
nicht der ag muß 7 wochen vorher bescheid geben, sondern DU musst 7 wochen vor antritt die elternzeit beim ag anmelden. und dein partner bei seinem ag. für dich heisst das spätestens eine woche nach dem errechneten et (oder nach der geburt, wenn dein kind später kommt), dein partner muß allerdings 7 wochen VOR dem errechneten et ez anmelden, will er ab geburt daheim bleiben!
>>>nicht der ag muß 7 wochen vorher bescheid geben, sondern DU musst 7 wochen vor antritt die elternzeit beim ag anmelden.<<<
Das hat sie doch geschrieben:
>>>dem AG muss man ja sieben wochen vorher Bescheid geben.<<<
Elterngeld stimmt, Elternzeit beantragt man gar nciht, sondern meldet natürlich beim AG an ;)
Alle anderen interessiert das nicht wirklich. Bei vielen Anträgen zum Elterngeld musst du allerdings eine Bestätigung der Elternzeit mit beilegen.
Vielen Dank für die Beiträge. Hat mir sehr weiter geholfen.