Steuererklärung-Kinderfreibetrag/Kindergeld

hallo,

wir sind grade dabei unsere Steuererklärung zu machen mit Elster.

Wir haben 1 Sohn, verheiratet, machen Zusammenveanlagung.

Jetzt geht es um den Kinderfreibetrag und das Kindergeld.

Verstehe das nicht so ganz.

Der Freibetrag ist ja 7008, warum muss ich in der Steuererklärung jetzt noch Kindergeld angeben??

Elster hat mit Freibetrag eine Rückerstattung von ca. 1500 Euro ausgerechnet.

Wenn ich jetzt noch das monatlich erhaltene Kindergeld eintrage 2 x 1104 €

rechnet mir das Programm aus das wir ca. 500 € Nachzahlen müssen.

Was mache ich den jetzt richtig oder falsch??

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Ihr bekommt aber nicht automatisch den KiFreibetrag.
Es findet in eurem Fall eine Günstigerprüfung statt-
Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Du hast das KiGe ja auch erhalten und angenommen, von daher kannst du dir ja jetzt nicht aussuchen, was du angibst- das entscheidet die o.g. Günstigerprüfung

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Und was muss jetzt angeben ? Soll ich das freilassen. Nicht das dann das böse erwachen kommt

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Wieso frei lassen?
In der Anlage K musst du das erhaltene Kindergeld angeben, sofern du es erhalten hast.
Lässt du es frei, hast du keines erhaltenund das wäre ja gelogen.

Wenn das für euch günstiger ist als der Kinderfreibetrag, dann werdet ihr das im Steuerbescheid sehen.
Und wenn du das am ende anders siehst, dann musst du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen

Du weißt, welchen Sinn das Kindergeld hat?
Es ist ja bereits eine Steuererleichterung über das Jahr verteilt.
Sei mir nicht böse, aber du solltest du StErklärung vielleicht doch von jmd machen lassen.
Viel Erfolg

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Du musst auf jeden Fall das erhaltene Kindergeld eintragen.

Das Programm setzt automatisch den Kinderfreibetrag an und errechnet wie hoch die Steuererstattung wäre. Diese fiktive Erstattung wird mit dem erhaltenen Kindergeld verglichen (vergleichbar mit einer Vorrauszahlung). Ist die Steuererstattung höher als das ausgezahlte Kindergeld wird die Differenz mit der Einkommensteuer erstattet. Ist das Kindergeld höher, bleibt es beim Kindergeld und es muss nichts zurückgezahlt werden. Das Ganze nennt sich Günstigerprüfung.

In deinem Fall habt ihr dann zu wenig Steuern gezahlt und müsst daher 500 Euro nachzahlen. Das hat aber nichts mit dem Kindergeld zu tun.