Kündigung in der Elternzeit

Hallo,

ich bin seit dem 10.12.11 glückliche Mama.

Weiß jetzt schon das ich nicht mehr da arbeiten möchte wo ich die ganze Zeit gearbeitet habe, jetzt meine Frage wie verläuft eine Kündigung in der Elternzeit? Wegen der Kündigungsfrist, verfällt die dann?

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Tschuldigung, aber - Du bist bescheuert, wenn Du während der Elternzeit kündigst. Elternzeit gibt es nämlich nur, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast. Hast Du den nicht mehr, hast Du auch keine Elternzeit und keine damit verbundenen Privilegien (Rentenversicherung, Berechnungszeitraum ALG, Krankenkassenbeiträge).
Dir Kündigungsfristen müssten die sein, die in deinem Arbeitsvertrag stehen, wenn da keine drin stehen, sind es die gesetzlichen (frag Onkel Google).

Grüsse
BiDi

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Glücklicher Wiese stimmt nur die Hälfte. Bei einem Auslaufenden Arbeitsvertrag nach dem Mutterschutz oder im Mutterschutz ist es gal, ob man einen Vertrag hat für die Rente und das ALGI. NIcht egal allerdgins für die KK.

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Hallo,

Wenn du eine Kündigungsfrist hast, solltest du sie auch einhalten.
Ob sie nun in die Elternzeit fällt oder nicht!!!
Bist ja trotzdem noch angestellt.
Hat also keinen Einfluss auf das Elterngeld!!!

Lg

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Hallo,
man kündigt doch nicht selber. Schon gar nicht jetzt. Stell dir mal vor, du würdest (rein theoretisch) noch mal schwanger werden in der Elternzeit. Dann würde dir richtig viel Geld verloren gehen.
Du wirst selbstverständlich den Vertrag bestehen lassen. Wenn du vor den 3 Jahren wieder arbeiten möchtest/musst, dann kannst du das entweder in Teilzeit während Elternzeit machen oder du gehst ganz scheinheilig zu deinem AG und willst natürlich deinen Arbeitsvertrag weiter erfüllen. Manche AG wollen gar nicht, dass ihre MA aus der Elternzeit wieder anfangen und bieten Abfindungen an.

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Hi,
schon komisch, dass es hier Menschen gibt, die sich überhaupt keinen Grund vorstellen können warum man tatsächlich und im vollbesitzt der geistigen Kräfte einen bestehenden, ruhenden Arbeitsvertrag IN der Elternzeit kündigen will.

Ich habe das im letzten Herbst gemacht (bin sogar mit einem Aufhebungsvertrag raus, ohne Abfindung). Und in wenigen Tagen ist meine Probezeit bei meinem neuen Arbeitgeber vorbei ;-). Ja ja, es kann tatsächlich sehr gute Gründe geben.

Aber im Ernst.

Es kann Nachteile haben bezüglich der Krankenversicherung. Du bist in der Elternzeit beitragsfrei versichert. Kündigst du, ist die Elternzeit beendet, und dieser Grund fällt weg. Du bist aber alternativ auch in der Bezugszeit vom Elterngeld beitragsfrei versichert (maximal halt den zeitraum, wo es gesplittet ausgezahlt wird). Oder, wenn vorhanden, über einen gesetzlich versicherten Ehemann familienversichert...

Wenn das alles nicht geht musst du deine Krankenversicherung selbst zahlen - bei unverheirateten aktuell ca. 150 Euro im MOnat, bei Verheirateten, die nicht in die Familienversicherung können wird das Einkommen vom Ehemann zur Hälfte (bis maximal Beitragsbemessungsgrenze) angerechnet, dann wird das schnell noch deutlich teurer.

Es hat KEINE nachteile bezüglich der Rente. Die Zeiten für die Kindererziehung bekommst du unabhängig davon, ob du einen ruhenden Arbeitsvertrag hast oder nicht angerechnet.

Wenn du da nicht mehr arbeiten willst, aber woanders arbeiten willst: du kannst in der Elternzeit jederzeit mit der vertraglich vereinbarten Frist (Arbeitsvertrag, wenn keine vereinbart ist: gesetzliche Frist) kündigen. Lediglich zum Ende der Elternzeit kannst du nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Die KÜndigungsfrist verfällt natürlich nicht, genau wie der Rest vom Arbeitsvertrag besteht die auch weiterhin.

Wenn du wie ich eine andere Stelle hast und kurzfristig raus willst: die wenigsten Arbeitgeber sind so blöd, dann die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag zu verweigern. Höchstens, wenn man gleich noch Abfindungsforderungen stellt ;-). Dann könnte der eine oder andere auf stur stellen...mir war meine neue Stelle wichtiger als derartige Forderungen.

wenn du keine andere Stelle hast: kündige frühestens zum Ende der Elternzeit. Oder eben zu dem Zeitpunkt, wo du etwas anderes gefunden hast.

viele Grüße
Miau2

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Es gibt eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit zum Ende der Elternzeit.
Ansonsten kommt es auf den Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag an.
Voraussichtlich auch auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Du kommst am leichtesten aus dem Vertrag, wenn Du erst Elternzeit erklärst.
Und dann (bis spätestens 3 Monate) vor Ende der Elternzeit kündigst.