Lohnsteuerklasse wechseln, wenn der Mann Arbeitslosengeld bekommt?

Hallo!

Ist wahrscheinlich eine echt doofe frage, aber mein Mann war noch nie länger als ein paar Wochen Arbeitslos, da hat er nie Arbeitslosengeld beantragt, wenn er schon vor Ende der Kündigungsfrist den neuen Vertrag in der Tasche hatte, aber diesmal kommt auf seine Bewerbungen verdammt wenig Resonanz, und weil er noch in der Probezeit war ist die Kündigungsfrist verdammt kurz.

Sollte ich dann die Lohnsteuerklasse wechseln, wenn er Arbeitslosengeld bekommt?
Im Moment bin ich in der 5, sollte ich dann zur drei wechseln oder wie?

wahrscheinlich schütteln alle den Kopf, aber er ist 36, hat seit seinem 16. Lebensjahr immer gearbeitet und noch nie arbeitslosengeld bekommen. Er findet sicher auch recht bald wieder arbeit, aber ich wüsste eben gerne ob sich der Wechsel lohnt, oder wie oder was. Ist eine echt blöde Situation.

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Arbeitest du denn?

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Hallo,

bedenkt dabei, dass ihr nur einmal Pro Jahr wechseln könnt. Und wir haben erst Mitte März, das Jahr ist noch lang und ich gehe mal davon aus, dass dein Mann weit vor Ablauf des Jahres wieder Arbeit bekommt #gruebel

Wenn, dann würde ich eher in die 4/4 wechseln, dann zahlst du auch schon weniger Steuern als in der 5 und wenn dein Mann wieder Arbeit findet, hat er nicht auf einmal so extrem hohe Abzüge.

Viele liebe Grüße,
Connykati

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Wenn ihr wechselt bekommt er auch weniger ALGI.
Ich würde wohl in 4/4 wechseln.

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Dein Mann sollte m.E. in die Klasse wechseln in die er das höchste ALG erhält. Was Du dann für eine Steuerklasse hast ist zweitrangig.

Die Steuerklasse ist doch ohnehin nur ein Vorabzug. Die tatsächlich zu zahlende Steuer wird beim Einkommensteuerbescheid errechnet. Die Steuerklasse spielt dabei keine Rolle.

Bin aber kein Experte auf dem gebiet. Daher alles unter Vorbehalt.

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ALG1 ist steuerfrei. Da kann er wechseln, was er will, das ändert sich nicht.

§ 3 Nr. 2 EStG

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Berechnet sich das zustehende ALG1 nicht nach dem Nettoverdienst, welcher durch Wechsel der Steuerklassen beeinflusst werden kann?

Dann würde sich durch Wechsel der Steuerklassen auch das Nettoeinkommen erhöhen und dadurch dann auch das zustehende ALG 1.

Dass der zustehende ALG1-Betrag steuerfrei ist würde sich dann nur sekundär positiv bemerkbar machen.

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Für ALG1 gilt das selbe, wie für Elterngeld: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und es ist auch noch steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG). Wenn ihr jetzt also große Spielchen macht mit dem Wechsel, dann kann es sich sehr zu eurem Nachteil auswirken. Dazu kommt noch, dass ihr nur einmal im Jahr wechseln dürft. Ihr müsst das selbst entscheiden. Es kommt einfach auch auf dein Gehalt an und auf die Höhe seines ALG1. Denkt auch etwas an die (eventuell kommende) Nachzahlung am Jahresende durch den Progressionsvorbehalt. Ein Wechsel 3/5 in 5/3 würde ich erst einmal definitiv nicht empfehlen - höchstens 4/4...wenn überhaupt.

Im übrigen...nur für die Zukunft: Dein Mann sollte sich IMMER arbeitslos melden, wenn er auch nur ein paar Tage ohne Job ist. Er hat sonst nämlich keine Kranken-/Pflegeversicherung, keine Rentenversicherung und Geld geht ihm auch noch verloren.

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Was ist denn der "große Nachteil" der droht?

Zuviel Steuer zu zahlen, die man dann am Ende des Jahres wiederbekommt (und das auch nur eventuell)? Die Steuerklasse bestimmt ja nicht die tatsächliche Steuer, sondern nur den Vorabzug.

Ich hoffe Du klärst das noch auf. Biss jetzt hast Du die TE ja davon überzeugt nichts zu machen

Ich bin skeptisch, ob das stimmt. Wenn sich ALG1 tatsächlich nach dem Nettoverdienst berechnet (meine Vermutung), dann solltest Du Deine Behauptung dringend überprüfen. Dann wird ALG1 verschenkt. Und das am Ende für den ganzen Zeitraum des Bezuges.

Meinst Du, Du kannst dies der TE zu Liebe noch abklären? Nicht dass er jetzt längere Zeit arbeitslos ist und Geld beim ALG1 verliert.

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Danke zusammen! Dann lohnt sich ein Wechsel wohl eher nicht, ich arbeite nur Teilzeit und er findet normal recht schnell wieder arbeit. Mich nervt er jetzt schon, eine Woche daheim und er macht weniger Hausarbeit denn je...

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Ich habe gerade nachgeschaut in welche Steuerklasse ihr überhaupt seit. So wie ich es verstehe ist Dein Mann in der Steuerklasse 3?

Dann würde er sich durch einen Wechsel doch ohnehin nicht verbessern. Dann hat er doch schon die Steuerklasse mit dem höchsten ALG1 Bezug.

Wenn Du die 3 und er die 5 bzw 4/4 gehabt hättest dann wäre ein Wechsel auf 3 (für ihn!) zu prüfen gewesen.