Hi,
bin gerade am überlegen ob man beim Kindergeldantrag was falsch machen kann bezgl. an wen es ausgezahlt werden soll. Mutter oder Vater??
Wir sind verheiratet, er geht arbeiten, ich mache 2 Jahre Elternzeit, Kinderfreibetrag ist auf seiner Steuerkarte eingetragen.
Wie habt ihr das gelöst??
Danke Sabine
Kindergeld an wen auszahlen lassen?
Ich finde es logisch, wenn beide Partner ein gewisses "Einkommen" bzw. einen Geldeingang auf dem Konto haben, auch wenn einer der Beiden gerade nicht arbeitet. Dazu kommt noch, dass es ja klassisch oft der kinderbetreuende Partner ist, der die meisten finanziellen Ausgaben für die Kinder tätigt.
Habt Ihr kein gemeinsames Konto?
Klar haben wir ein gemeinsames Konto (aber jeder auch noch sein eigenes).
Mir ging es ja nur darum, ob es steuerlich gesehen wichtig ist, wer der Antragssteller ist.
Hallo Sabine,
unser Baby ist zwar noch nicht da, ich habe allerdings bereits die meisten Unterlagen vorbereitet. Meiner Meinung nach ist es egal, bei wem das Kinder auf der Lohnsteuerkarte ist. Werde auch erst mal zu Hause bleiben und das Kind kommt bei meinem Mann auf die Lohnsteuerkarte. Dennoch habe ich im Kindergeldantrag angegeben, dass ich es auf mein Konto überwiesen haben möchte. Schließlich bekomme ich ja nur Elterngeld und nach einem Jahr gar nichts mehr, daher möchte ich zumindest einen kleinen Geldeingang auf meinem Konto haben .
VG, herbstblume
Das ist weder egal, noch sind alle Varianten möglich. Wer den Kinderfreibetrag hat, hängt von der Steuerklasse ab!
UNd auch, wer Kindergeld bezieht macht z.T. einen Unterschied!
Wenn Du einen eigenen Riestervertrag hast (ich meine keinen gekoppelten Vertrag durch Deinen Ehemann) dann bekommt die Zulagen für die Kinder nur der, der in einem bestimmten Zeitraum im Jahr auch das KG erhielt.
Ansonsten ist die Frage, wer für die Kids Kleidung und Essen etc. bezahlt.... Dem sollte auch das Geld zur Verfügung stehen.
LG Janette
Nein, dass stimmt nicht!
Ich habe einen Riestervertrag, bekomme die Zulagen und mein Mann das Kindergeld.
Ich musste die Berechtigung für die Zulagen aber auf mich irgendwie übertragen lassen!
Ja, ich habe gerade nochmal nachgelesen. Bei verheirateten wird die Zulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, es sei denn, es wird beantragt, dass der Vater die Zulagen erhalten soll.
Bei mir greift der Punkt der nicht verheirateten Personen oder getrennt lebenden Partnerschaften. Da bekommt derjenige die Zulage, der für einen bestimmten Zeitraum im Jahr auch das Kindergeld erhalten hat.
Das war der kleine aber feine Unterschied, den ich nicht wußte.... Ich wußte nur, dass ich bei mir immer jährlich ein Kreuz setzen muss, wer das Kindergeld für das abgelaufene Jahr erhielt....
Daher dachte ich, es würde für alle gelten....
Hi,
mein Mann übernimmt die Kinderbetreuung und so geht auch das Kindergeld auf sein Konto.
Allerdings verfügen wir beide gleichberechtigt über das Konto des jeweils anderen, von daher wäre es völlig egal.
Gruß
Kim
Danke euch allen!
Werde mich in den Antrag eintragen.
Hatte mich bei meiner Frage vielleicht etwas umständlich ausgedrückt, mir ging es nicht darum wer über das Geld "verfügt", sondern ob man steuerlich etwas beachten muss - anscheinend ja nicht.
Danke
Ja, kann man.
Wenn einer bereits weitere Kinder hat, dann kann das nämlich einen UNterschied an der Höhe bedeuten.
Ansonsten geht es bei uns auf unser Haushaltskonto, wir haben kein "mein" und "dein"!
Also eigentlich ist das schon wichtig.
Ich erzähle mal, wie es vor der Trennung war:
Beim Kindergeld war ich angegeben - das Geld ging allerdings auf das gemeinsame Haushaltskonto (ist nur fair, oder?). Da weder mein Mann noch ich vorher Kinder hatten (Achtung: Zählkinder!), war es auch egal, wer das Geld beantragt. Ansonsten sollte es immer derjenige beantragen, der bereits mehr Kinder hat, auch wenn er für diese kein Kindergeld bezieht.
Ansonsten steht eigentlich (naja, höchsttheoretisch - wobei selbst der Staat dagegen verstößt ) das Kindergeld der Person zu, die das Geld verdient (wir reden ausschließlich von Ehepaaren!). Denn Kindergeld ist in allererster Linie eine Steuererstattung.