Hallo Zusammen,
ich habe mich von meinem Freund getrennt. Wir haben zusammen in einer WOhnung gewohnt. Nun bin ich wieder bei meinen Eltern eingezogen. Unsere kleine Tochter (8 Monate) habe ich mitgenommen.
Nun bekomme ich nur 300eur elterngeld + Kindergeld + Kinderunterhalt. Meint ihr ich kann Hartz4 beantragen? Oder müssen meine Eltern für mich aufkommen und mich durchfüttern?
Leider muss ich nämlich auch die Krankenkasse selbst bezahlen, da ich einen Monat Elterngeld pausiert habe. Die Krankenkasse wollte danach meinen Vertrag nicht mehr auf ruhend stellen :( Wenn ich das vorher gewusst hätte!! Dann hätte ich das niemals gemacht! Es ging aber nicht anders, denn ich bekam nach Vertragsende noch meinen Resturlaub ausgezahlt.. aber egal.
Fakt ist also, dass ich von meinen 300eur elterngeld nach Abzug der KK nur ca. 170eur hab für mich.
Habt ihr da Erfahrung, wie das ist, wenn man wieder bei den Eltern einzieht? Denn egtl. bin ich ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit meiner Tochter.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
wolke
Wieder Einzug bei den Eltern nach Trennung & Hartz 4
Hallo,
warum musstest Du zum Auszahlen des Urlaubes mit dem Elterngeld (Elternzeit?) pausieren? Wer hat Dir denn zu dem Unsinn geraten?
Hartz4 kann man nicht beantragen. Eventuell habt Ihr ALGII Anspruch. Ob Ihr aber als "Wohngemeinschaft" geltet, als Bedarfsgemeinschaft, oder ob Deine Eltern für Dich aufkommen müssen ist ohne weitere Kenntnisse (Alter, Berufsabschluss etc. wohl eher nicht klärbar). Ausserdem ist der Vater des Kindes Dir gegenüber und natürlich dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Wieso bekommst Du nur 300,- Euro Elterngeld, wenn Du vorher berufstätig warst? Wann endete denn Dein (befristeter?) Vertrag? Wovon habt Ihr denn als Familie (Du, Dein Kind und der Vater des Kindes) gelebt?
LG, Andrea
"Ob Ihr aber als "Wohngemeinschaft" geltet, als Bedarfsgemeinschaft, oder ob Deine Eltern für Dich aufkommen müssen ist ohne weitere Kenntnisse (Alter, Berufsabschluss etc. wohl eher nicht klärbar)."
Quark. Sie hat ein Kind, ist also in jedem Fall eine eigene Bedarfsgemeinschaft und die Eltern werden in Sachen ALG II höchstens im Sinne der sog. Unterhaltsvermutung herangezogen.
Mit Kind gilt man als eigene Bedarfsgemeinschaft. Auch dann, wenn man bei den Eltern wohnt.
"Denn egtl. bin ich ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit meiner Tochter."
Und das bleibst du auch. Entgegen meiner vorherigen Antwort greift hier auch nicht die Unterhaltsvermutung nach § 9 (5) SGB II, ich hatte das Altre deines Kindes nicht bedacht.
Guckst Du, ab Randziffer 9.21:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-09-SGB-II-Hilfebeduerftigkeit.pdf
LG
Ch.