Eigenheimzulage + Kind

Hallo Zusammen,

hoffe mir kann jemand helfen, da ich mich mit diesem Thema bislang zu wenig beschäftigt habe.

Mein Mann hat damals in 2005 (vor meiner Zeit) angefangen zu Bauen und für 8 Jahre die Eigenheimzulage bekommen.

Vor 2,5 Jahren haben wir ein Kind bekommen.
Nun habe ich gelesen, dass es auch eine Förderung für Kinder zu je 800 euro gib.
Hmmm.... zählt diese Kinderförderung nur beim Abschluss oder gilt es noch wenn das Kind in diesen 8 Förderjahren kommt?

Wenn ja, wird rückwirkend für die letzten Jahre ausbezahlt?

Vielen Dank
Christina

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Hallo!

Wenn während der Laufzeit ein Kind geboren wird erhält man dafür auch die Eigenheimzulage. Beantragt/eingereicht wird das ganze beim Finanzamt. Ob es rückwirkend was gibt kann ich dir nicht sagen.

LG Ida

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Nein, rückwirkend gibt es das nicht. Gilt immer ab Antragstellung.

Mit Glück bekommt ihr es noch für dieses Jahr. Wenn Dein Mann 2005 gebaut und auch in dem Jahr eingezogen ist, dann hat er 2005 das erste mal erhalten, ggf. in 2006, dann aber für beide Jahre, da es für die Zulage immer nur einen einheitlichen Auszahlungstermin im Jahr gibt.

Ihr hättet es bekommen, WENN ihr gleich nach Geburt den Antrag gestellt hättet. Mein Mann hat es für unseren Sohn auch noch 4 Jahre bekommen. Man muss die Veränderung dann nur dem Amt mitteilen.

Aber rückwirkend definitiv nein!

LG Janette

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Hallo Janette,

weisst Du das sicher, dass man bei verspäteter Antragstellung das Geld nicht bekommt?

Wir haben sind 2004 eingezogen und waren zu dem Zeitpunkt nicht Zulageberechtigt. 2005 bekamen wir Zwillinge und waren dann aufgrund der höheren Einkommnegrenzen mit zwei Kindern Berechtigt. und bekamen Eigenheimzulage für sieben Jahre 2005-2007 inkl. zweimal Baukindergeld.

2010 kam unser drittes Kind - leider haben wir versäumt direkt einen Antrag auf Neufestzetzung der Eigenheimzulage zu stellen. Diesen Haben wir vor einer Woche "nachgereicht".

Schade - das wären 1600,- Euro gewesen, die wir nun verschenkt haben...

LG, Andrea

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So, ich habe jetzt noch mal kräftig gegoogelt. Ich habe LEIDER 2 verschiedene Aussagen gefunden.

Die Eigenheimzulage selbst kann man nicht rückwirkend beantragen. Man kann nur, so wie ihr, den Antrag gestellt haben in der Zeit, wo es den Bonus noch gab und dann durch das Einkommen doch halt irgendwann quasi in den Genuss kommen.

Aber wenn einem jetzt einfällt Mensch... Ich hätte es ja damals beantragen können, hab es aber vergessen und will nun nachträglich für die abgelaufenen Jahre kassieren, geht nicht.

ABER: Bei der Kinderzulage gab es da eine Ausnahme. Und zwar wurde ich einmal in einem abgedruckten Interview bei der WELT fündig. Dort wurden Eigenheimzulageexperten zu dem Thema befragt und da hieß es, dass man doch wohl 4 Jahre rückwirkend INNERHALB DES FÖRDERZEITRAUMS beziehen kann.

So weit so gut.... In einem anderen Forum fragte aber jemand die gleiche Frage wie Du. War auch in selbiger Situation wie Du und da wurde vom Finanzamt der Frau wohl gesagt, das es nicht rückwirkend für Jahre ginge sondern nur für das laufende Jahr, sofern man sich noch im förderberechtigten Zeitraum befindet.

So, mit den Infos musst Du nun mal selbst aktiv werden..... Googel noch mal nach der Grundlage für die 4 Jahre rückwirkend, wenn das Finanzamt Dir ne ähnliche Geschichte wie nur für das laufende Jahr erzählen will.....

Denn die genaue Rechtsgrundlage habe ich jetzt nicht gesucht, bin nur halt auf dieses Interview gestoßen.

Hätte ich aber ehrlich nicht gedacht.... Eigentlich gibt es bei Ämtern kaum Leistungen, die rückwirkend gewährt werden, wenn man die Antragsstellung selbst verpennt hat.

LG Janette

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Hallo Christina,

das Baukindergeld (800,- Euro pro Jahr pro Kind) gibt es für jedes Jahr, in dem auch Kindergeld gezahlt wurde. Wenn Ihr es jetzt beantargt bekommt Ihr es sicher noch für 2012. Ob Ihr es auch für 2010 und 2011 bekommt? Keine Ahnung - wir hoffen darauf, da wir den Antrag auf Neufestsetzung der Eigenheimzulage auch erst vor einer Woche gestellt haben (Geburt war 2010).

LG, Andrea

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DAs gilt auch in den Förderungsjahren. Ob das allerdings rückwirkend gilt, weiß ich nicht.
Wir haben z.B. 2006 gebaut, 2007 das erste Mal Eigenheimzulage bekommen, da schon mit einem Kind (2006 wäre das noch anders gewesen) und ab 2009 dann mit zwei kindern. Somit haben wir nun jährlich 1600 Euro mehr, als in der Finanzierung eingeplant!

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So, ich habe nun unser WISO-Sparbuch befragt, womit man ja Eigenhiemzulage beantragen kann, dort steht:

"Haben sich die Verhältnisse für die Höhe des Fördergrundbetrags nach § 9 Abs. 2 EigZulG oder die Zahl der Kinder, die bei der zuletzt festgestellten Eigenheimzulage zugrunde gelegt worden sind, geändert, so ist die Eigenheimzulage neu festzusetzen.

Neu festgesetzt wird mit Wirkung ab dem Kalenderjahr, für das sich die Abweichung bei der Eigenheimzulage ergibt. Die Auszahlung des abweichenden Betrages wird wieder innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Änderungsbescheids vorgenommen."

Sprich, es müsste auch rückwirkend gezahlt werden bei weiteren Kindern!

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Hallo suasannea,

wir haben die neufestsetzung der Eigenheimzulage zugeschickt bekommen.

Wir waren erfolgreich. Obwohl unser Förderungszeitraum bereits beendet ist (Hauskauf 2004 Förderung 7 Jahre 2005-2011) bekommen wir für 2010 und 2011 noch das Baukindergeld für unsere Tochter.

LG, Andrea

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Hej KLasse, das ist doch mal was!

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Hallo Christina,

ich wollte nur berichten, dass es bei uns geklappt hat.

LG, Andrea