HI,
ich hab mir jetzt mal die PDF Dateien durchgelesen, die ich hier gefunden habe, steige aber absolut nicht durch mit dem Kinderzuschlag.
Wir haben 3 minderjährige Kinder, sind verheiratet und mein Mann Alleinverdiener (ca 1700.- netto). Eine Bekannte mit ebenfalls 3 Kindern hat mir kürzlich erzählt, das mir evtl Kinderzuschlag zustehen würde, den sie aber nur nicht bekommen hatte, weil sie ein eigen genutztes Wohneigentum haben, also zuviel "Vermögen" da war. Was bei uns nicht der Fall ist. WIr wohnen normal auf Miete (ca 550 warm). Ich steige bei der Berechnerei in dem PDF Dokument null durch, wie jetzt was berechnet wird.
Stimmt es, das und dieser Zuschlag zustehen würde? WIr wohnen in Bayern und bekommen normal KiGeld und ErzGeld.
Was wird alles dazugerechnet ??
Ich verdiene nichts - auch nicht auf 400.- !
dankeschön
Itzibitzi
Kindergeldzuschlag - steige null durch, wer kann helfen?
Ich schätze auch, dass Ihr Kinderzuschlag erhalten könnt, denn ich hatte neulich eine Familie mit zwei Kindern und etwas weniger netto, dafür etwas weniger Miete als Ihr und da kam ein Kleckerchen an ALG II bei der Berechnung heraus - also klare Kandidaten für den Kindergeldzuschlag.
Ich würde an Eurer Stelle den Antrag einfach mal stellen.
Gruß
Christine
Hallo,
also erstmal mein Beileid zu diesen grottenfalschen Antworten im Bezug auf deine Frage. Schon krass wieviel Fachleute hier so sind.
Kurz zu mir, ich arbeite in der Stelle die den Kinderzuschlag zahlt und somit auch diese Sachen berechnet.
Erstmal allgemein.. Man kann nicht von Familie A auf Familie B überspringen und meinen bei denen ist es ähnlich. JEDER FALL IST ANDERS!!!
Wenn ich das bei dir so sehe mit 1700 netto und 3 Kindern und der Miete seit ihr der klasssische ALG II Fall.
Aufgrund von dem Gehalt konnt ihr nicht euren eigenen Bedarf decken somit auch nicht den Bedarf der Kinder also ist AlG II vorrangig zu beantragen.
Und noch was für die schlauen ihr. Man kann nicht gleichzeitig ALG II beziehen und Kinderzuschlag!
Im ALG II ist der Bedarfsanteil der Kinder mit drin.
Beim Kinderzuschlag zählt das Einkommen der verdienenden Person.. dagegen wird gestellt die Miete oder Schuldzins bei Eigentum, Müllgebühren,KFZ Haftpflichtversicherung und die Werbungskosten (Entfernung Wohnung -Arbeit) und die Riester Rente all dies wird berücksichtigt.
Das du das anhand der Datein nicht ausrechnen kannst ist klar.. Selbst unsere Berechnung sind nicht immer zu verstehen.
Ich würde an deiner Stelle erstmal einen ALG II Antrag stellen (der zählt ab Antragstellung) wird dieser abgelehnt dann stell einen Antrag auf Kinderzuschlag (der geht nämlich auch rückwirkend).
Viel Erfolg.
lg renes.engelchen1