alg I und eheähnliche Gemeinschaft mit Arzt

mich würde folgendes interessieren: eine Freundin von mir wurde gekündigt und erhält jetzt Alg I. Als ich sie fragte ob sie dies denn erhalte obwohl sie mit einem Frauenarzt (sehr gut verdienend) zusammenlebt, sagte sie daß sie danach nicht gefragt wurde. Es ist so, dass meine Freundin geschieden ist und 2 Kinder hat. Der Frauenarzt läßt sich von seiner Frau nicht scheiden und hat 4 Kinder mit seiner Frau. Er hat seine Frau aber wegen meiner Freundin verlassen und bewohnt mit ihr ein schmuckes Haus in einem Nobelort. Kann meine Freundin trotzdem alg I erhalten? Oder ist dies anders als wie bei alg II geregelt. Denn dort gilt ja die Bedarfsgemeinschaft. Gibt es dies bei alg I nicht? Ich mache mir nämlich Sorgen daß meine Freundin einen Fehler gemacht hat, sie weiß gar nichts von der Geschichte mit der Bedarfsgemeinschaft

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Beim ALG I ist das egal, was der Partner verdient. Das ist anders als beim ALG II.

Beim ALG I zählt nur ob man selber arbeiten geht und Geld verdient und die Stundenzahl die man arbeitet pro Woche. Von daher ist das in Ordnung mit dem ALG I deiner Freundin.

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Im Nachgang zur Antwort meiner Vorschreiberin: Und wenn sie dann ALG II bekommt, kann man sie auch nicht so ohne weiteres zu einer eheähnlichen Gemeinschaft "stempeln", solange der Mann mit einer anderen Frau verheiratet ist.

Es gibt sogar schon Gerichtsurteile dazu.

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ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, ALG 2 eine Sozialleistung.

Daher ist es bei ALG 1 völlig schnurz, wie sie lebt, mit wem und ob sie Vermögen hat.

Gruß

Manavgat