Urlaubsgeld nach Kündigung nicht ausbezahlt

Hallo Zusammen,

mein Mann hat wärend einer langwierigen Erkrankung seine Arbeitsstelle nach fast 15 Jahren (ohne Arbeitsvertrag) fristgerecht gekündigt und ist seit dem 01.06. in einem neuen Angestelltenverhältnis. Diese Arbeit hat er allerdings krankheitsbedingt noch nicht angetreten.

Mit der letzten Lohnabrechnung hätten nun noch 15,5 Tage Resturlaub ausgezahlt werden müssen.
Der korrekte Urlaubsanspruch ist auf der Lahnabrechnung vermerkt, das Urlaubsgeld ist jedoch nicht ausgezahlt worden.

Kann mir Jemand Auskunft geben, ob das Urlaubsgeld hätte ausgezahlt werden müssen bzw. ob ein Rechtsanspruch besteht?

Es ist eine recht unglückliche und komplizierte Situation durch die langwierige Krankheit und es wäre gut, wenn wir bei der Nachfrage nach dem Verbleib des UG ein paar sachliche Argumente hätten.

Vielen Dank vorab,
An

1

Meinst Du jetzt wirklich Urlaubsgeld (in der Regel eine Sondergratifikation zum eigentlichen festen Entgelt).

Oder meinst Du die Ausbezahlung der ihm noch zustehenden Urlaubstage, die er aufgrund Krankheit nicht abnehmen konnte?

Wie lange ist Dein Mann denn schon krank geschrieben? Ist es ein Urlaubsanspruch aus diesem Jahr, oder noch ältere Ansprüche?

2

Ich meine Urlaubsgeld, also zusätzlich zum eigentlichen Lohn.

Der Urlaubsanspruch ist noch z.T. aus dem letzten Jahr, der Rest aus dem Laufenden.

Krankschreibung seit dem 16. April, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Seit dem 30. Mai in REHA-Maßnahme, was ja meines Wissens nach nicht zur regulären Krankschreibung zählt.

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Zum Thema Urlaubsgeld mußt du mal im Arbeitsrecht nachlesen.

Je nachdem, wann man kündigt, steht es einem ja gar nicht mehr zu.
Wenn man zb innerhalb des ersten Quartals kündigt, muß man auch sein Weihnachtsgeld wieder zurück zahlen (oder so ähnlich).

Und wenn dein Mann jetzt zur Jahresmitte kündigt, kann es sein, daß er sowieso kein urlaubsgeld mehr bekommt. Das kannst du aber nachlesen.

Und was Resturlaub angeht, kann dieser auch verfallen, je nachdem, wie es auch innerhalb des Vertrages oder der Betriebsvereinbarungen geregelt ist.
Das mußt du dir dann auch nochmal genau durchlesen.
Und auch im arbeitssschutzgesetz

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