Hallo,
unser Kind wird vrsstl. im Dezember geboren. Ich habe mir gerade mal den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung angeguckt, mit dem man auch den Kinderfreibetrag erstmals beantragt. Nun steht dort, dass dieser Antrag nur bis 30.11.2012 gültig ist, danach (Zitat) "kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommenssteuer für 2012 berücksichtigt werden".
Heißt das jetzt, dass mein Mann (St.Kl. III) nach der Geburt nicht direkt beim Finanzamt den Kinderfreibetrag eintragen lassen muss, sondern dass es ausreicht, alles in der Steuererklärung für 2012 anzugeben? Grundsätzlich soll dieser Kinderfreibetrag sich sowieso nur minimal auf Soli und Kirchensteuer auswirken?
lg, yoga-fan
Kinderfreibetrag, Lohnsteuerkarte, Dezember
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Genauso ist es - es wird dann halt einfach in der Steuererklärung 2012 angegeben.
LG
Karen
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Dankeschön, gut, dass man hier schnell eine Antwort bekommt. Dann kann mein Mann sich einen Gang sparen und sein Muckel kennenlernen ;)
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Hallo,
ausser bei Soli und Kirchensteuer wirkt sich bei uns der Kinderfreibetrag von 7008,- Euro pro Kind gar nicht aus. Und das bei drei Kindern und einem Einkommen.
Wenn ich wieder komplett Teilzeit auf Steuerkarte arbeite wird das wahrscheinlich anders sein. Insgesamt "lohnen" sich die Kinderfreibeträge erst bei höheren Einkommen.
Darunter ist das vorausgezahlte Kindergeld höher.
LG, Andrea