Steuerklasse 4/4 wann möglich - rentabel?

Hallo Ihr Lieben,

da wir dieses Jahr wieder saftig ans Finanzamt nachzahlen müssen würde ich gern wissen ab wann der Wechsel von 3/5 auf 4/4 Sinn macht?

Ich möchte gerne meine Stunden aufstocken und würde dann brutto die Hälfte vom Gehalt meines Mannes verdienen.

Wir hätten dann (hab mal beide Varianten im Gehaltsrechner verglichen) 60,00€ weniger. Damit könnt ich glaub ich leben, oder muss mann bei 4/4 auch Steuern nachzahlen weil die bereits gezahlten nicht ausreichen?

Freu mich auf eure Antworten und hoffe ihr versteht was ich meine.

Liebe Grüße :-)

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Hallo,
4/4 macht (finanziell) eigentlich nie Sinn. Es gibt IMMER eine jährliche Steuersumme, die ihr zu zahlen habt. Die Monatszahlungen sind nur "Vorauszahlungen". So ähnlich wie bei der Miete die Nebenkosten. Auch da kommt die große Abrechnung am Jahresende.
Bei der Steuererklärung hast du nun die Möglichkeit, Gelder, die du über das Jahr verteilt gezahlt hast, geltend zu machen und diese senken dann deine Steuer. Eine Steuererklärung ist also eine gute Möglichkeit vom Finanzamt Geld zu bekommen - wer das nicht schafft, vergißt die Hälfte anzugeben und macht etwas falsch. Bei 3/5 ist man generell verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Bei 4/4 nicht, es sei denn man hat Entgeltersatzleistungen über 410(?)€ bezogen. Dann müsste man wieder eine Steuererklärung abgeben.
Normalerweise zahlt man bei 4/4 zuviel Steuern - nicht umsonst verzichtet das FA auf eine Steuererklärung. Bei dem Bezug von Entgeltersatzleistungen jedoch, zahlt man eventuell wieder zu wenig Steuern und muss damit nachzahlen.

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So weit ich informiert bin, ist man auch bei der Steuerklassenwahl IV / IV zur Abgabe verpflichtet. So steht es auch hier drin.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung

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Hi,
wo genau steht das da?

Zur Klasse IV finde ich nur den Punkt, dass man bei der Wahl von IV MIT Faktor zur Abgabe verpflichtet ist.

Bei IV ohne Faktor ist man es nicht, wenn es keine anderen gründe wie zum Beispiel Lohnersatzleistungen, eingetragene Freibeträge.... gibt.

Viele Grüße
Miau2

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Hi,
wenn man bei IV/IV nachzahlen müsste (bei der Variante ohne Faktor!) braucht man ja keine abzugegeben, wenn es keine anderen, verpflichtenden Gründe gibt.

Genau das ist aber im Umkehrschluss der Grund, warum man - wenn es keine anderen Faktoren gibt - bei IV/IV praktisch nie nachzahlen muss. Würde nämlich dieses Risiko bestehen würde Vater Staat schon die Abgabe verpflichtend machen ;-).

Im Endeffekt ist es - wenn man eine Lohnsteuererklärung abgibt - vollkommen schnuppe, welche KLassen man hatte. Die Steuerbelastung ist in beiden Fällen gleich. Der einzige Unterschied ist der Zeitpunkt, WANN man sie bezahlt.

Bei IV/IV zahlt ihr jeden Monat mehr voraus, ergo werdet ihr nichts oder nicht viel zurückzahlen müssen (wie gesagt - wenn es keine anderen Gründe wie Lohnersatzleistungen...) gibt. Bei III/V zahlt ihr deutlich weniger voraus, bei Euch offenbar zu wenig - das zu wenig bezahlte holt sich Vater Staat zurück.

Unter Strich, also die Steuerlast, ist in beiden Fällen die gleiche (gemeinsame Veranlagung).

Wenn ihr Euch besser fühlt damit, jeden Monat mehr vorauszuzahlen und dafür lieber auf der sicheren Seite zu sein - dann nehmt die IV/IV. Wobei - die Verteilung 2/3 - 1/3 bei den Einkommen gilt als relativ ideal für die Klassen III/V.

wenn ihr damit leben könnt, frühzeitig - also nicht erst am 30. April - auszurechnen, ob es eine Nachzahlung geben würde, und frühzeitig in der lage seit, Geld zurückzulegen - dann wäre III/V kein Problem. Dann würdet ihr einen zinslosen Kredit vom Staat bekommen - bei IV/IV wäre es eher umgekehrt, dass ihr dem Staat einen zinslosen Kredit gebt.

Pauschal "das ist besser, das ist schlechter" kann man da einfach nicht sagen. Beides hat Vor- und Nachteile.

Viele grüße
miau2

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#danke für eure Antworten.

Mir wäre es tatsächlich lieber, wenn ich im Monat etwas weniger hab und nicht am Ende oder Mitte des darauffolgenden Jahres nachzahlen muss.

LG #blume