Hallo,
generell steht meine Frage oben.
Ich weiß, es kommt sicher auf die Konditionen des Rentenversicherungsvertrages an, aber es kann doch nicht sein, dass ich eine stillgelegte RV nicht vor Ablauf oder Tod ausgezahlt bekommen, oder doch?
Kurz zur Erklärung:
ich habe ca. 2004 eine RV mit meinem AG und einer Versicherung abgeschlossen in die meine Weihnachtsgelder geflossen ist
2008 habe ich den AG gewechselt und konnte/ wollte die RV nicht mitnehmen, ich habe dann den AG aus dem Vertrag rausschreiben lassen und die Versicherung beitragsfrei/stillgelegt
Mein Berater bei der Versicherung meinte, man könnte die RV auch kündigen, allerdings müsste man dann die steuervergünstigungen durch den AG an das FA zahlen - dazu wäre ich ja auch bereit
Nun möchte ich gern an das Geld kommen, doch man schrieb mir auf meine Kündigung, dass die nur durch das Erreichen des Renteneintrittsalters oder Tod möglich sei.
Stimmt das? Muss ich nun noch 34 Jahre auf das Geld warten???
Wäre schön, wenn mir dazu vielleicht jemand weiterhelfen könnte.
VG
stillgelegte Rentenversicherung nicht kündbar???
Danke, da es sich hierbei tatsächlich um eine betriebliche Altersversorgung handelt, kann ich Sie anscheinend wirklich nicht kündigen
RVs sind natürlich auch kündbar wenn sie stillgelegt sind.
Hallo,
aber lt. dem Link sind sie nicht kündbar, wenn es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt.
Ich habe leider auch kein Argument gegen die Versicherung gefunden, die mir die Auszahlung verwehrt.
Hallo,
Als ich damals in Insolvens ging, musst ich auch meine Rentenversicherung kündigen und es Problemlos geklappt. Naklar kannst du kündigen. Ich hatte sie auch vor der Kündigung 3 Monate stilllegen müssen.
Liebe grüße claudi mit Max 6 Jahre und Susan 24 Wochen
Hallo lacky06,
war das auch eine RV die vom AG subventioniert worden ist?
Denn ich habe ja mein 13. Gehalt steuervergünstigt damals eingezahlt.
Und angeblich ist das eben der Grund, dass ich da nicht mehr rauskomme.
Nein, ich musste kündigen, da ich in Insolvenz ging. Aber es ist doch dein Geld, egal aus was für Einkünfte und wenns Harz währe. Es sei denn, du hast nen Knebelvertrag.
Ich würde mich da mal bei nem Rechtsanwalt erkundigen, denn es ja ne freiwillige Versicherung.
Liebe grüße
Hallo,
gut kenne ich mich da nicht aus.
Es ist aber so, dass mein früherer Arbeitgeber auf die Namen seiner Angestellten auch Rentenversicherungsverträge abgeschlossen hat.
Ich habe meinen auch in der Elternzeit weiter bedient, obwohl es mir schwer gefallen ist.
Als mein AG mich kündigte, habe ich nachgefragt, ob es möglich wäre, die Versicherung zu kündigen.
Das wurde bejaht, allerdings hätte die Auflösungsgebühr das angesparte Vermögen aufgezehrt.
Da habe ich es gelassen und den Vertrag stillgelegt. So kann ich, wenn ich ins Rentenalter komme, wenigstens noch ein wenig Geld ausbezahlt bekommen, besonders, wenn ich die Zahlungen jetzt wieder aufnehmen kann.
GLG
Hallo,
man hat mir eben auch erklärt, dass ich eine Auflösungsgebühr und Steuern ans FA zahlen müsste, aber es würde am Ende immer noch was übrig bleiben.
Mir geht´s eben darum, dass ich mittlerweile eine neue RV habe und die alte wirklich "loswerden" will, zumal ich das Geld momentan gut gebrauchen könnte und auch, weil ich nicht 34 Jahre auf die Auszahlung warten möchte.
LG
Wenn Du eine neue RV hast, ruf diese mal an und schildere das Problem. Bitte diese mal zu prüfen, ob man die Versicherung ggf. umziehen lassen kann zur neuen Versicherung. Bei manchen Versicherungsarten geht das, ohne Verluste machen zu müssen, z. B. bei der Riester Variante.
Eigentlich zeigen sich Versicherungsträger, bei denen man andere ähnliche Versicherungen aktiv unterhält recht kooperativ.
Frage sie, ob Du den Vertrag mal rübersenden könntest und sie diesen Vertrag auf die Option des Umzugs prüfen könnten.
Dann kannst Du die auch noch mal in Bezug auf Dein Kündigungsrecht befragen.
LG Janette
Hi,
ich gehe mal vom Durchführungsweg der Direktversicherung aus, und dann ist die Auskunft der Versicherung m.E. nach im Prinzip korrekt.
Wobei "nicht kündbar" der falsche Begriff ist. Du kannst vermutlich schon kündigen, aber du bekommst das Geld trotzdem frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt.
guck mal hier
http://www.direktversicherung-vergleiche.de/direktversicherung-kuendigung.php
Viele grüße
miau2