Hallo, ich überlege die ganze zeit folgendes: ich werde nun in Teilzeit wieder starten, mein vollzeitvertrag ruht bis zum Ende der elternzeit. Was ist nun wenn ich während meiner Beschäftigung wieder ss werde und ein beschäftigungsverbot bekomme. Wie errechnet sich mein Gehalt? Wird es aus der Teilzeitbeschäftigung genommen oder aus der vollzeitvertrag? Es ist so das ich ein variables Einkommen habe, Fixum und Provision. Vielleicht hatte das ja mal jemand von euch oder kennt dort die Regelung.
Elternteilzeit wieder schwanger wie wird Gehalt errechnet
Hallo,
also wenn Du eine zeitlang in Teilzeit arbeitest und Du wirst dann irgendwann wieder Schwanger und bekommst ein BV würde ich sagen, dass das dann von dem Teilzeitgehalt berechnet wird .
Aber ich kann auch falsch liegen. Sehe jetzt dann bloß keinen Zusammenhang mehr mit Deinem Vollzeitvertrag von damals. Aktuell hast Du ja einen Teilzeitvertrag dann, oder?
LG
Caro
DAS kommt darauf an, wann dein Vollzeitvertrag wieder auflebt. Tut er das im BV bekommst du ab da das Vollzeitgehalt. Tut er dies erst später gibts im BV auch nur das Teilzeitgehalt!
Das Gehalt im BV richtet sich nach dem jeweiligen Stand des Vertrages,also welcher dann gerade gültig ist im jeweiligen Monat.
Ich hatte das selber, bin in EZ wieder (geplant) schwanger geworden, habe dann bis Ende der EZ das TZ Gehalt bekommen (durchschnitt der letzten 3 Monate) und ab Ende der ersten EZ (war bei mir nur 1 Monat danach) habe ich dann das Geld für die VZ Stelle bekommen.
Kannst mich gerne auch nochmal per Pn anschreiben wenn du möchtest.
littlequeen