geänderte arbeitszeiten nach der elternzeit, geht das so einfach?

hallo,

ich arbeite seit 10 jahren in einer firma. anfangs vollzeit, dann wurde gekürzt und ich auf teilzeit heruntergestuft. das alles immer am vormittag bzw. grob zwischen 9 und 15 uhr... was auch ok für mich war. dann habe ich ein kind bekommen und nach der elternzeit wurde ich schon gefragt, ob ich nicht auch nachmittags arbeiten könnte. damals konnte ich mich aber durchsetzen, denn die betreuungszeiten sind eben auch vormittags und da wir viele eltern auf der arbeit haben gab es verständnis. nun nach der zweiten elternzeit wollen sie, dass ich im wechsel mit einer kollegin nachmittagsschichten mache. also von 11-16 uhr. mein sohn hat aber nur einen vormittagsplatz von 8-12.30. können sie das von mir verlangen? ich habe immer vormittags gearbeitet und könnte bis 15 uhr aber nicht länger. einen schriftlichen arbeitsvertrag habe ich allerdings nicht.

es ist doch so, dass man nach der elternzeit nicht auf die vorige stelle bestehen kann, also es kann sein, dass der ag einen auf eine andere stelle setzt. aber ist es mit den arbeitszeiten genauso?

danke und lg

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nun nach der zweiten elternzeit wollen sie, dass ich im wechsel mit einer kollegin nachmittagsschichten mache. also von 11-16 uhr.

Ich denke nicht, dass der AG das verlangen kann.

Wende Dich mit dieser Frage an eine Fachanwältin für Arbeitsrecht zwecks Beratung. Der AG muss nicht wissen, dass Du Dich hast beraten lassen - aber besser ist das, damit Du keine taktischen Fehler machst!

Dass Du keinen Vertrag hast, ist egal.

Gruß

Manavgat

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Ich weiß ja nun nicht, wo und als was Du arbeitest, prinzipiell sehe ich in der Forderung Deines Arbeitgebers nichts verwerfliches.

Dein Arbeitgeber muss sich nicht an irgendwelche Kiga-Zeiten halten. Warum auch? Dann kommt der nächste und sagt, er müsse ausschlafen, und könne nur ab 11 Uhr arbeiten...............

Kümmer Dich um ordentliche Ganztagsbetreuung.

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hallo,

wir ziehen gerade um, deswegen haben wir das betreuungsproblem. hätten wir vor 2 jahren gewußt, dass wir umziehen, hätte ich mich frühzeitig um einen kita-platz bemühen können. desweiteren müssen keine mütter mit kleinen kindern nachmittags arbeiten. ich bin die erste.

hättest du deine meinung vielleicht auch freundlicher ausdrücken können?

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>> Mütter mit kleinen Kindern müssen nicht Nachmittags arbeiten! <<

Dann war das bisher Entgegenkommen Deines AG, ich wüßte allerdings nicht, das es darauf einen Anspruch aus arbeitsrechtlicher Sicht gäbe.

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Hallo,
Du wirst keinen Anspruch auf eine bestimmte Zeit haben. Das ist tatsächlich ein Entgegenkommen. Anderenfalls mußt Du kündigen.
Stell Dir vor, alle Frauen würden schwanger und nach einem Jahr Teilzeit wieder kommen und alle wollen von 8-12. Das funktioniert nicht.
Eine Bekannte konnte auch nur nachmittags zurück und hat dann gekündigt.

Auch wenn Du die erste Mutter bist, dann muß er wohl irgendwo anfangen. Er könnte theoretisch auch noch die Arbeitszeit ändern, wenn Du schon angefangen hast.
Alles Gute

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das stimmt schon, was du sagst dass nicht alle mütter von 8-12 arbeiten können. ich würde ja bis 15 uhr arbeiten, aber diese eine stunde länger halte ich für unnötig. vielleicht hilft es ja, wenn ich dokumentiere, was ich in dieser letzten stunde zu tun habe, was sich nicht auf den nächsten vormittag verschieben lässt...

lg

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Du setzt die falschen Prioritäten.

Und es ist völlig unerheblich, was Du "in der letzten Stunde" zu tun hast.

Dein Chef gibt die Arbeitszeiten vor und entweder Du kannst sie einhalten oder Du kündigst.

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Hallo, wenn auch nicht schriftlich so hast du dennoch einen Arbeitsvertrag. Auf die Lage bestimmter Arbeitszeiten hast du keinen gesetzlichen Anspruch. Allerdings dürfen die neuen Arbeitszeiten auch nur innerhalb derjenigen vor der Elternzeit liegen, also nicht vor 9 Uhr und nicht nach 16 Uhr.

VG
B

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hallo,

danke für deine antwort. das klingt auch logisch. allerdings lagen die zeiten (für mich) vor der elternzeit zwischen 9 und 15 uhr... stimmt das dann oder gelten die kernarbeitszeiten der firma im allgemeinen?

lg

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Hallo,

schau mal: http://www.staufenbiel.de/expertentipps/antwort/article//habe-ich-nach-der-elternzeit-anspruch-auf-die-arbeitszeiten-die-ich-vor-der-elternzeit-hatte.html

vg, m.

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