Wir haben zwar noch einige Zeit bis zur Steuererklärung und werden diese wohl das erste mal von einem Steuerberater machen.
Aber, immer wieder höre ich aus meiner Familie das man nicht alles absetzen kann, nur so und so viel % der gezahlten Steuer. Finde dazu aber nichts genaues im Internet.
Aber mal kurz zum eigentlichen.
Ich verdiene etwas weniger als die Hälfte von meinem Mann. Wir sind in der 4/4. Wollten wir beide so, also das ist nicht das Thema.
Aber wir haben einiges zum Absetzen: Fahrtkosten, Arbeitskleidung und nicht zu vergessen die Kosten für die Kinderbetreuung (2 Kinder zusammengerechnet 4700€ im Jahr).
Wie ist das denn jetzt? Kannst man das was man an Lohnsteuer insgesamt gezahlt hat theoretisch auch wieder komplett zurück bekomme oder gibt es da eine bestimmte Grenze?
Sorry für die vielleicht etwas Doofe Fragen aber bisher habe ich von dem Thema nicht wirklich viel Ahnung.
Lg
Steuererklärung , ich versteh es nicht
Ja theoretisch wenn man genug zulässiges zum Absetzen hat, kann man alle gezahlten Steuern wieder bekommen.
Hier sind die Grenzen nachzulesen http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/index.html
Danke dir
Hi,
es gibt zwei verschiedene Sachen.
Zum einen gibt es Kosten, die man von der SteuerLAST (also der zu zahlenden Steuer) absetzen kann. Das ist zum Beispiel eine (natürlich legale, also nicht schwarz beschäftigte) Haushaltshilfe, und dann auch nur wenn man sie bargeldlos bezahlt. Von den Kosten kann man 20% der Kosten (bis zu irgendeinem Höchstbetrag, keine Ahnung, wo der liegt) von der gezahlten Steuer absetzen. Diese 20% bekommt man 1:1 wieder. Soweit ich weiß - bin mir aber nicht ganz sicher - gilt das auch für Handwerker, da allerdings nur für die Arbeitsleistung. Und nicht für einen Neubau, den man selbst bewohnen will (ein paar Threads weiter war genau die frage).
Bei diesem Fall ist es egal, wie hoch der individuelle Steuersatz ist, jeder profitiert gleich (wobei man natürlich nie mehr erstattet bekommt als man gezahlt hat, logisch).
Bei vielen Dingen (z.B. Kinderbetreuung) bedeutet "von der Steuer absetzen", dass diese Kosten (in dem Fall anteilig 2/3) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Wenn ihr also 50.000 Jahresbrutto habt und 4.700 Euro Kinderbetreuungskosten im Jahr würden etwas weniger als 47.000 Euro zu versteuerndes Einkommen stehen bleiben (50.000 - 2/3 von 4700) . Nach diesem Betrag wird dann Steuersatz und Steuerbetrag ausgerechnet.
Wie viel sich also das Absetzen von der Kinderbetreuung (und den vielen anderen Möglichkeiten) auswirkt hängt also davon ab, wie hoch der Steuersatz ist, und der halt davon, wie hoch das Einkommen ist. Ein Spitzenverdiener mit 40% Steuersatz profitiert mehr als jemand mit 25% - zahlt aber natürlich insgesamt auch ein vielfaches, das darf man beim vielleicht aufkommenden Neid nicht vergessen .
Was man an Lohnsteuer insgesamt gezahlt hat kann man theoretisch auch wieder komplett zurückbekommen. Aber DAS ist eher eine Ausnahme. Wenn nach Abzug aller Dinge, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (auch Eurer Freibeträge) nichts mehr übrig bleibt, das zu versteuern wäre - dann wäre das zu versteuernde Einkommen 0. Möglich ist das z.b. bei einem Kollegen, der nach dem Studium den ersten Job angetreten hat und in 2012 nur 2 Monate gearbeitet hat. In den zwei Monaten wurde Lohnsteuer abgezogen (die wird halt so abgezogen, als hätte er dieses Gehalt das komplette Jahr gehabt), aber das abgezogene dürfte er so ziemlich komplett zurückerhalten. Wenn er eine Steuererklärung macht - bei ihm wäre das keine Pflicht.
Arbeitskleidung muss übrigens wirklich eindeutig der Arbeit zuzuordnen sein. Wenn wir sagen "mein Mann trägt seine Anzüge ausschließlich im Büro" hilft das leider nicht weiter, die Reinigungskosten für dieselben akzeptiert das Finanzamt nicht.
Fahrtkosten usw. - jeden Monat, wenn Eure Steuer abgezogen wird wird der Pauschbetrag für Werbungskosten bereits berücksichtigt. Wenn die also nicht überdurchschnittlich hoch sind bei Euch kann es sein, dass die gar nichts mehr ausmachen. Frag mich nicht, wie hoch der jährliche Pauschbetrag für WErbungskosten aktuell ist, aber bei vielen sind die damit schon gut abgedeckt.
Aber Kinderbetreuung ist dann natürlich schon etwas anderes.
Viele Grüße
miau2
Dankeschön, das ist gut erklärt. Jetzt verstehe ich es etwas besser.
Arbeitskleidung ist bei mir. Ich muss komplett weiße Kleidung tragen, da Vorschrift wegen Lebensmittelproduktion. Hosen bekomme ich zwar gestellt, Rest muss ich selber kaufen. Also T-shirts, Schuhe etc. Schuhe werden dank der Mittel wo man sie täglich mehrmals desinfizieren muss schnell angegriffen und porös und müssen dann ausgewechselt werden. Heißt für mich ca. 4 paar Schuhe im Jahr.
Allerdings arbeite ich nicht nur im Betrieb selbst, sondern bin auch als Ausführer der Hunde vom Chef tätig. Dies macht die Hälfte meiner Arbeitszeit im Monat aus (ca. 70 Std). Kann ich da auch etwas absetzen? Musste mir dafür extra Wanderschuhe kaufen, Wetterfeste Kleidung etc. Gerade wenn es wieder auf den Winter zugeht wird es halt teurer da ich wirklich bis zu 3 Stunden am Stück draußen mit denen laufe und mir ohne passende Kleidung den "Arsch" abfriere. Und da reicht dann natürlich auch nicht nur 1 Thermoshirt etc.
Weiß du das?
Lg
Hi,
im Detail kann ich dir das nicht sagen.
Aber die "Wanderkleidung" klingt für mich nach dem gleichen Problem wie die "Anzüge" von meinem Mann: weil es eben nichts wirklich berufsspezifisches ist, sondern etwas, was du problemlos auch in der Freizeit tragen und nutzen kannst kann das Probleme machen.
Das kann auch mit den weißen T-Shirts passieren...
Aber was genau passieren wird - keine Ahnung. Probieren kann man es auf jeden Fall.
Viele Grüße
miau2