P Konto zählt die Ehefrau auch dazu?

Hallo zusammen....

naja wie fange ich denn am besten an.. nach zich laufereien die scheinbar einige bisher schon hatten wegen dem sogenannten P Konto....

Unzwar geht es schlichtweg darum das wir den Freibetrag erhöhen wollten bei dem Konto meines Mannes...
wir sind zwar verheiratet haben jedoch kein gemeinsames Konto, er ist voll Berufstätig also bekommen wir auch keine Sozialleistungen vom Amt o.ä....

Ich gehe selber nicht arbeiten, bin Hausfrau und Mutter von einer in die Ehe mitgebrachten Tochter und bin zurzeit schwanger....und bekomme selber auch keine Leistungen vom Amt oder so ausser Kindergeld....was aber auf mein Konto geht....

Meine Frage nun: Zähle ich (auch wenn ich selber keine Leistungen etc. erhalte) auch als Unterhaltberechtigt und meine Tochter?..also werden wir quasi als Freibetrag mit angerechnet wodurch sich der dann erhöht.. Und wie kann man das dann machen denn die Familienkasse wollte uns lediglich bescheinigen das ich für meine Tochter Kindergeld erhalte.. was die Sparkasse aber nicht ansieht und vorallem galt das nicht für mich sondern quasi nur für meine Tochter.....

Denn wir gehören ja nun beide mit zum Haushalt und der Freibetrag derzeit bezieht sich ja nur auf meinen Mann wodurch SEIN Lebensunterhalt gewährleistet wird nicht jedoch Unserer...

ganz wirsch ich weiß aber ich hoffe s steigt jemand durch und versteht was ich meine bzw. wissen möchte...

Freue mich über eure Antworten...

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Hallo,

du zählst meiner Meinung nach schon aber deine Tochter glaub ich nicht da sie ja nicht seine Tochter ist.

Am besten das ganze mit einer Schuldnerberatung durchsprechen.

LG
Corinna

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Ne seine Tochter ist sie nicht das stimmt schon.. allerdings wird sie ja auch in anderen Punkten angerechnet sprich: Unterhaltvorschuss fiel durch die hochzeit auch direkt weg weil mein jetziger Ehemann quasi für sie aufkommen muss weil sie mit im Haushalt lebt.. von daher bin ich davon ausgegangen das sie da ja normalerweise auch mit zugezählt werden müsste.

In einer Schuldnerberatung befinden wir uns garnicht.. habe aber nochmal nachgelesen das man sich wohl beim Amsgericht im jeweiligen Wohnort melden soll und die einem dann eine Bescheinigung ausfüllen die der Sparkasse vorzeigt das meine Tochter unhd ich mit Haushalt leben und somit Unterhaltberechtigt sind da er ja mit seinem Lohn für uns beide aufkommt...

Aber ob das stimmt weiß ich nicht.. und das Problem ist ja auch immer..Zeit/Arbeitsbedingt die ganzen Wege auf sich zu nehmen....

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"das Problem ist ja auch immer..Zeit/Arbeitsbedingt die ganzen Wege auf sich zu nehmen"

und in deinem ersten Beitrag schreibst du, du würdest nicht arbeiten gehen. Wieso hast du dann keine Zeit? Du kannst das doch auch für ihn erledigen, per Vollmacht z. B.

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Du bist unterhaltsberechtigt, Deine Tochter aber nicht. Die hat nur gegenüber dem leiblichen Vater einen Unterhaltsanspruch, es sei denn Dein Mann hat sie adoptiert.

Soweit ich weiss, dürfen auch Schuldnerberatungen oder Steuerberater die Bescheinigung bezüglich Erhöhung des Freibetrags unterschreiben. Schnapp' Dir doch einfach Euren Steuerbescheid (aus dem geht ja hervor, das Du kein Einkommen hast).

Grüsse
BiDi

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Ja ok soweit verstehe ich das ja... nur der leibliche Vater zahlt ja kein Unterhalt weil er zu wenig verdient um welchen zahlen zu können... von daher ist ja mein Mann der jenige der für alle aufkommt.. auch für meine Tochter...

Aber das ist ja erst einmal zweitrangig mir gings nur drum wo ich diese Bescheinigung her bekomme das der Freibetrag um 1 Person (also mich) erhöht wird.. weil Familienkasse wäre ja für Kindergeld was ggf. mit auf sein Konto geht...

Viele haben mir nun gesagt das ich diese Bescheinigung beim jeweiligen Amsgericht bekomme die quasi belegt das ich/wir mit im Haushalt leben und somit der Freibetrag/Lebensgrundbetrag sich dadurch erhöht weil es nicht mehr nur um eine Person (meinen Mann) geht.....

ich blick bei diesem ganzen Käse einfach nicht mehr durch... da haben die sich echt nen Müll einfallen lassen... wobei das ganze immernoch besser ist also das komplette Geld unterm Hintern weggepfändet zu bekommen...

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... da haben die sich echt nen Müll einfallen lassen...

DAS werden sich Eure Gläubiger auch denken und damit die pure Existenz von Pfändungsfreibeträgen meinen.

Es ist ja vermutlich nicht so, das Dein Mann völlig unschuldig in so eine Situation geraten ist. Und ich finde es ziemlich unangebracht, in so einer Situation auch noch in Selbstmitleid zu baden. Der 'Müll' rettet Euch nämlich gerade den Hintern - Euren Gläubigern vermutlich nicht.

Grüsse
BiDi

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