Hallo!
Während meines KH-Aufenthaltes vom 12.06. bis 15.06. hat eine Bekannte (Rentnerin) die Betreuung unserer Tochter übernommen. Hierfür habe ich bei der KK einen Antrag auf Haushaltshilfe gestellt, der mir auch bewilligt wurde. Am Montag war ich bei meiner Ärztin, die mir eine Bescheinigung für 2 weitere Wochen Haushaltshilfe (5 Tage die Woche à 4 Stunden) ausgestellt hat.
So, nun zu meiner Frage!
Die Kasse zahlt 8,25 Euro/Stunde.
Insgesamt wären das für diese 3 Wochen (12.06.12 bis 29.06.12) 72 Stunden à 8,25 Euro = 594,- Euro.
Ist es somit beitragspflichtig und meine Bekannte müßte evtl. Beiträge nachzahlen???
Oder brauchen wir da nichts befürchten, da Rentnerin? Oder gibt es sogar Sonderregelungen bei Haushaltshilfen?
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen...
Vielen Dank dafür!
LG
Dani
Abrechnung Haushaltshilfe
Hi,
mit "beitragspflichtig" oder nicht meinst du vermutlich: Minijob ja oder nein?
Auch ein Minijob ist beitragspflichtig, aber nur für den Arbeitgeber (also dich). Bei Minijobs ist es durchaus zulässig, auch mal einen Monat mehr als 400 Euro zu verdienen. Es darf nur über das gesamte Jahr nicht mehr als im Durchschnitt 400 Euro sein.
Bei Rentnern gibt es ein paar Dinge zu beachten. Wenn sie "nur" ihre "normale" Altersrente bezieht und schon die normale Altersgrenze erreicht hat sollte es kein Problem sein mit dem Zuverdienst.
Wenn sie aber z.B. auch eine Witwenrente bezieht ist sie verpflichtet, dass zu melden. Bei der Witwenrente gibts zwar hohe Freibeträge (m.W. nach irgend etwas über 700 Euro im Monat), aber ihre normale Altersrente wird angerechnet. Und damit kann man natürlich auch mit einem Minijob einen Zuverdienst haben, der angerechnet wird (aber nicht voll, frag mich jetzt nicht genau wie viel).
Die Arbeitgeberbeiträge für den Minijob musst aber m.W. nach du entrichten (so wurde mir das vor 3 Jahren von meiner KK erklärt). Von Sonderregelungen für Haushaltshilfen habe ich zwar hier mal etwas gelesen, aber im Netz rein gar nichts dazu gefunden. Aber ihr wärt ja noch im Minijobbereich - angemeldet werden müsste es m.W. nach aber auch wenn es so über die KK bezahlt wird von dir.
Viele Grüße
miau2
Danke für Deine ausführliche Antwort!!!
Die Dame ist "normale" Rentnerin und hat keinerlei weitere Einkünfte.
Was ich bei Rentnern nicht weiß, ist ob da nicht vielleicht doch andere Grenzen gelten. Oder war das früher mal? Irgend etwas spukt mir gerade im Kopf herum, ohne dass ich genau wüsste warum und wieso.
Lies dich doch mal durch die Seite der Minijobzentrale, ggfs. einfach anrufen - eigentlich sollten da alle Fragen beantwortet werden.