Hallo Ihr Lieben.
Ich weiss es ist ein Thema was zu x-mal hier besprochen wurde, dennoch habe ich ein paar Fragen, weil ich den Überblick verloren habe.
Mein Kleiner soll am 2.9. auf die Welt kommen.
Das Mutterschaftsgeld (kompletter Lohn) bekomme ich ja dann noch 8 Wochen nach der Geburt. Wenn ich richtig informiert bin erhalte ich danach das Elterngeld, was dann 65% des Nettogehalts der letzten 12 Monate entspricht.
a) werden davon dann noch Steuern abgezogen?
b) bekomme ich das Elterngeld dann praktisch nur 10 Monate, denn ich lese so oft, dass man meist am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen muss? Würde ja dann bedeuten, dass die Elternzeit auch nur 10 Monate lang wäre ( nach 8 Wochen Mutterschutz ).
c) bekomme ich das Kindergeld zusätzlich zu dem Elterngeld, sprich 65% vom Netto plus 187€?
Danke schonmal und Gruss.
VN
Mutterschaftsgeld, Elterngeld + Kindergeld...
a) werden davon dann noch Steuern abgezogen? - nein
b) bekomme ich das Elterngeld dann praktisch nur 10 Monate, denn ich lese so oft, dass man meist am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen muss? Würde ja dann bedeuten, dass die Elternzeit auch nur 10 Monate lang wäre ( nach 8 Wochen Mutterschutz ). - richtig!
c) bekomme ich das Kindergeld zusätzlich zu dem Elterngeld, sprich 65% vom Netto plus 187€? - richtig (184 EUR)
LG
dankeschön !!
Hallo,
anbei ein link zum Elterngeldrechner
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do
LG
a nein, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. wenn dadurch Euer Familieneinkommen so hoch wird, dass Ihr in eine andere Steuergruppe rutscht muss man ggf nachzahlen - mir wurde mal gesagt bei Kombi 3-5 soll man 1 Monat Elterngeld zurücklegen, weil man das sicher zahlebn muss, aber das gilt sicher nicht pauschal
b der Mutterschutz ist Teil der Elternzeit. Du würdest 1 Jahr Elterngeld bekommen, aber da Mutterschutzgeld ja normalerweise mehr ist freu Dich, dass Du da bekommst. Elternzeit kann aber bis zu 3 Jahre lang sein, hat nicht direkt was mit dem Elterngeld zu tun!
c ja, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
Hallo zusammen,
kann Folgendes beitragen:
Zu a) Das Mutterschaftsgeld richtet sich in der Höhe nach dem durchschnittlichen um die gesetzlichen Abzüge verminderten (!!!) Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung.
Zu b): Elterngeld und Elternzeit sind verschiedene Dinge. Mehr dazu hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=75670.html
und http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40002.html.
Zu c): Das Kindergeld in Höhe von 184 Euro fürs erste und zweite Kind wird unabhängig vom Elterngeld bezahlt.
Viele Grüße!