Elterngeld versteuern ??

Hallo,
stimmt es, dass man das Elterngeld versteuern muß ?
Vor 5 Jahren bei meinem ersten Kind war das nicht so.
Hat sich das verändert. Hat mir gerade ne Freundin erzählt.
VG Katja

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Hallo,

ja, denn es ist ja eine Lohnersatzleistung! Daher vorsicht bei 3/5, ist dann oft die Gefahr der Nachzahlung. Meine Schwägerin muß jetzt 700€ nachzahlen.

LG Bea

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Nein, es wird nicht versteuert. Gemäß §32b EStG unterliegt es dem Progessionsvorbehalt, ist selbst jedoch komplett steuerfrei. Das ist ein großer Unterschied. Wenn eine nicht verheiratete Mutter im Januar ihr Kind bekommen hat und (ausschließlich) entsprechend Gelder, die der Progression unterliegen bezogen hat, würde es überhaupt keine Auswirkungen haben, da sie keine anderen Einkünfte hat, die noch zu versteuern wären.

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Nein, Elterngeld wird nicht versteuert - schon seit der Einführung nicht. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Genauso, wie z.B. das Krankengeld, das ALG1,... und einige andere Entgeltersatzleistungen auch. Mutterschaftsgeld gehört übrigens auch dazu. Danach fragt hier komischerweise nie jemand...

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Nein - Elterngeld wird definitiv nicht versteuert. Aber es unterliegt (wie jede Lohnersatzleistung) dem Progressionsvorbehalt. Sprich, es wird auf ein zu versteuerndes Einkommen draufgerechnet und das zu versteuernde Einkommen nach dem daraus resultierenden Steuersatz u.U. nachversteuert.

Hat man keinerlei zu versteuerndes Einkommen, sondern nur Elterngeld passiert gar nix, wird man z.B. gemeinsam veranlagt mit einem Ehepartner der zu versteuerndes Einkommen hat, kann es durchaus zu einer Nachzahlung wegen Elterngeld kommen. Aber - wie schon geschrieben - das zu versteuernde Einkommen wird nachversteuert, nicht das Elterngeld.

Grüsse
BiDi

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Vielen Dank, das klingt logisch.

Freundliche Grüße Katja

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Hallo

Vor 5 Jahren gab es das Erziehungsgeld, das war was anderes. Das hat nicht jeder bekommen, sondern nur Familien, mit geringen Einkommen. Wobei das Eg nun jeder bekommt.

Und nein, es wird nicht versteuert, sondern unterliegt wie beschreiben dem Progressionsvorbehalt

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vor 5 jahren - das war 2007 - gab es schon das jetzige elterngeld!

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Ja, das stimmt. Sie wird aber denke ich das Erziehungsgeld meinen. Denn das Eg unterlag scon immer den Progressionsvorbehalt

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Oh Sorry, da hab ich wohl was mißverstanden!

LG Bea