Hallo zusammen,
da hier ja immer ganz viel Expertenwissen gebündelt ist, hätte ich jetzt auch mal ne Frage zum Thema Honorartätigkeit.
Ich könnte bei einem ehemaligen Arbeitgeber als Honorarkraft in der Personalabteilung arbeiten. Hört sich super an, da ich die freie Zeiteinteilung sehr schätze.
Derzeit befinde ich mich in der Elternzeit (noch 2 1/2 Jahre) und bekomme noch bis Januar 2013 Elterngeld.
Im Moment bin ich total überfordert, weil ich ein "Gehalt" aushandeln muss. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, was auf mich zukommt in Bezug auf die Steuer, auf die Krankenversicherung und Rente. Mit welchem Steuersatz wird versteuert und wo kann ich nachlesen, wie hoch die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind??
Danke jetzt schon mal für die Hilfe. Ich bin sehr verwirrt
VG Mimi
Honorartätigkeit - gaaanz viele Fragen
Hallo.
Hier ist ein sehr gutes Portal, in dem Du alle Infos findet (gibt sehr viele Querverweise, man muss sich also wirklich durchfuchsen).
http://www.mediafon.de/
Ich sehe aber ein ganz großes Problem: Stichwort "Scheinselbstständigkeit" ... vor allem weil es Dein eigentlicher Arbeitgeber ist.
LG
Danke für die Info! Werd mich da mal durchwühlen. :) Ich weiß, dass ich scheinselbstständig wäre, darum meine Frage nach der Rentenversicherung. Müsste mich dann ja selbst Pflichtversichern. Mal schauen, obs sichs dann noch lohnt... Kann man sich den Beitrag in einem Onlinerechner oder so ausrechnen lassen??
Aber es geht doch nicht nur um die Rentenversicherung (die muss man als Freiberufler sowieso in den meisten beruflichen Sparten so oder so zahlen), sondern auch um die anderen Sozialabgaben.
Warum bekommst Du für Deine Tätigkeit nicht einfach einen anderen Vertrag für die Zeit der Elternzeit - auf Stundenbasis. Ihr seid doch auch, was die (flexiblen) Arbeitszeiten anbelangt, völlig frei in der vertraglichen Gestaltung, das muss doch deswegen nicht als Honorarkraft laufen. Und für die Lohnbuchhaltung ist es doch völlig unproblematisch monatlich unterschiedliche Stunden zum Beispiel an die Datev zu senden.
Und dann geht das Ganze ganz normal über Lohnsteuerkarte.
Nochmals zur Rentenversicherung: Ruf bei der Rentenkasse an - die geben einem nett und kompetent Auskunft, wie der Beitragssatz berechnet wird und was man wann zahlen muss. Ich meine mich zu erinnern, dass man entweder einen bestimmten Prozentsatz vom Honorar nimmt oder eine Pauschale (ich habe mal als Honorar-Dozentin gearbeitet und erinnere mich dunkel).
Außerdem solltest Du bedenken, dass es Regelungen gibt, was das Thema "Elterngeld und Arbeiten" anbelangt - auch da solltest Du Dich schlau machen.
LG
Hallo,
bei diesen Fragen kann dir hier niemand helfen. Da musst du dich mal an die entsprechenden Stellen wenden. Wenn du also deiner KK mal deinen ungefähres Honorar mitteilst (was du eh tun must), dann sagen die dir auch, was du zahlen musst. Das Finanzamt würde ich sowas nun nicht fragen, das würde ich lieber in Elster eintippen und selbst rausfinden.
>>> Das Finanzamt würde ich sowas nun nicht fragen, das würde ich lieber in Elster eintippen und selbst rausfinden. <<<
Warum denn nicht - sie muss dem Finanzamt sowieso die Aufnahme der Tätigkeit mitteilen, damit sie eine Steuernummer bekommt und überprüft werden kann, ob sie unter bestimmte Bedingungen fällt (z.B. Kleinunternehmer-Regelung).
Richtig, aber wenn ich mir meinen Finanzbeamten vorstelle und dann würde ich ihm mit so einer Frage kommen...nein. Eher nicht.
Klar ist bis Januar 2013 würde dir das aufs Elterngeld angerechnet werden.
Auch klar ist, dass du in Elternzeit nach Aussage meiner KK solange du weniger als vorher im Hauptjob verdienst, nicht sozialversicherungspflichtig bist.
Versteuert werden muss es über die Einkommenssteuererklärung, wie hoch da der Steuersatz ist, hängt am Gesamtfamilieneinkommen, das kann dir hier keiner sagen!
Wäre nicht ein 400-Euro-Job evtl. eine Alternative? Da wärst du nämlich auch nicht "wirklich" steuerpflichtig, sondern es werden pauschal 2% an Steuern abgeführt, die der AG auch auf dich umlegen könnte.
Allerdings müsste er dann minimal Sozialabgaben zahlen.
Also klar für den AG ist es als Honorartätigkeit wohl günstiger, wenn dein Stundenlohn identisch ist!