Hallo zusammen,
Es geht um folgendes. Meine Frau war 2009 schwanger und wurde damals im Feburar 2009 mit einem Beschäftigungsverbot belegt. Nach der Geburt von unserer Tochter hat sie drei Jahre Elternzeit genommen. Diese wären jetzt Mitte November vorbei.
Aus verschiedenen Gründen möchte Sie bei diesem Arbeitgeber nun eigentlich direkt nach der Elternzeit kündigen. Jetzt stellt sich die Frage, was ist mit Ihrem Urlaub aus 2009, welchen sie ja wegen dem BV nicht nehmen konnte. Soweit wie ich weiß, verfällt dieser nicht.
Wir sehen jetzt eigentlich zwei Möglichkeiten:
1. Kündigung direkt zum offiziellen Ende der Elternzeit und den Urlaub ausbezahlen lassen
2. Kündigung zum 31.12.2012, den Urlaub direkt ab Ende Elternzeit nehmen und dann noch zwei Tage arbeiten gehen und in diesem Zeitraum normal das Gehalt bekommen
Kann man sich den Urlaub überhaupt ausbezahlen lassen? Wenn ja, lohnt sich das im Vergleich zur Möglichkeit 2.
Meine Frau ist sich da unsicher und würde sich über ein paar Tipps freuen.
Vielen Dank!
Kündigung nach BV und Elternzeit - Was passiert mit dem Urlaub?
Servus Oli....
Ich war 2010 schwanger, ab April 2010 hatte ich ein BV und Ende Juli kam mein Räuber auf die Welt.
Durch das BV konnte ich meinen Urlaub auch nicht nehmen. Hatte noch 21 Urlaubstage, zum teil noch als Resturlaub aus 2009.
Habe zum 30.6. gekündigt und mir wurde jetzt der Urlaub ausgezahlt. Das war sogar etwas mehr als ich so verdient habe (inkl. Schichtzulagen), also bei mir hat es sich sogar sehr gelohnt.
Zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 3 Monate. Ich hoffe das habt ihr miteinberechnet.
Wobei man sich auch mit dem Arbeitgeber einigen kann, das man auf diese lange Kündigungszeit verzichtet und nur die normale gesetzliche Kündigungsfrist einhält. So hab ich mich mit meinem letzten Arbeitgeber geeinigt.
Viel Glück und vor allem Erfolg für Eure Entscheidung.
Lg Meli
1. Geht, die Frist beträgt 3 Moante zum Ende der Elternzeit.
2. Würde ich nicht machen, denn der AG ist ja nicht verpflichtet den Urlaub gleich zu gewähren!
huhu,
ich würde die zweite variante nehmen. soll steuerlich besser sein (hab ich mal gehört)
lg
Steuerlich ist das evtl. besser, aber wer garantiert, dass der AG den Urlaub so nehmen lässt und man dann nicht doch die ganze Zeit arbeiten muss?
Ich würde das also mit dem AG absprechen.
ich hab das gefühl du hälst manche hier für blöd.
natürlich muss das mit dem AG abgesprochen werden. aber er wollte doch nur wissen welche möglichkeit wir besser fänden.