Vermögensfreibetrag bei Kinderzuschlag

Was darf mein Sohn (6) auf dem Sparpuch haben und was darf ich an Vermögen/ Erspartes haben?

Darf er mehr wie 150 pro Lebensjahr haben wenn er 3.100€ nicht überschreitet?

Im Antrag wird gefragt ob pro Person jeweils mehr als 3.850€ an Vermögen vorhanden ist!

Wie sind nun die genauen Regelungen!

Was darf mein Sohn maximal haben und was darf ich maximal an gespartes oder Vermögen haben?

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Hallo bellini79,

kennst Du diese Merkblatt?

www.arbeitsagentur.de/zentraler.../Merkblatt-Kinderzuschlag.pdf

Demnach darf jedes Haushaltsmitglied 3100,- Euro Vermögen haben. Kinder unter 18 Jahre nicht mehr. Und bei über 18 jährigen nicht mehr als 150,- Euro pro Lebensjahr.

Zusätzlich noch 750,- Euro/Person für zusätzliche Anschaffungen - so kommt man auf die Zahl 3850€.

Das Merkblatt ist doch eigentlich ganz verständlich#kratz

LG, Andrea

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#cool ja doch ist es, kenne es.... habe aber stark daran gezweifelt das ich es nicht verstanden habe, #kratz da das amt mir vermögen ans einkommen angerechnet hat obwohl weder mein vermögen noch das meines sohnes an die freibetragsgrenze rankommen!

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Hast Du die Summe an Vermögenswirksamen Leistungen, die jetzt ausgezahlt und angerechnet wurde, denn bei Antragstellung angegeben?
Ich würde mal davon ausgehen, dass das genau so wie beim ALGII Voraussetzung für den Schutz des Vermögens ist.

Gruß,

W

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