Ich soll Gerichtsksoten zahlen weil Amt Formfehler macht...

...und mein Rechtsanwalt dies nicht erkannt hat. Statt einer Klage hätte ich eigentlich Widerspruch einlegen müssen/sollen, das Jobcenter (der Beklagte) hatte mir einen bescheid geschickt mit der falschen Rechtshelfebelhrung (stand eben daß Klage da und da möglich wäre, hätte aber stehen müssen daß ich Widerspruch einlegen könnte).

Da also eigentlich gar kein Przess zustande kommen kann wenn es vorher keinen Widerspruch gibt, gibt es für mich plötzlich auch keine Prozesskostenhilfe mehr. Das Gericht schlägt vor, daß die Kosten 50:50 aufgeteilt werden, Jobcenter und ich als jeweils die hälfte der bisher entstandenen Kosten tragen soll. Ich hatte meinen Anwalt damals noch gefragt ob er oder ich den Widerspruch schreiben würden, und er meinte dann, daß es in meinem Fall nicht die Möglichkeit eines Widerspruchs gäbe sondern Klage eingereicht werden müsste. Hab dann das Schreiben des Jobcenters noch mal gelesen und fand seine Aussage darin bestätigt. Und jetzt soll ich zahlen weil ich mir anscheinend nen doofen Anwalt gesucht hat und das Jobcenter keine Anhnung von Rechtshelfebelhrungen hat....ich bin sowas von sauer.

Grüsse,
missy

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Ist denn wenigstens der Widerspruch nach bemerken des Fehlers eingelegt worden?

Das Gericht hat 50:50 vorgeschlagen. Was hast Du geantwortet? Was meint der Anwalt dazu?

Von welchen Kosten wird denn überhaupt geredet? Geht es nur um Deine Anwaltskosten? Ist das Verfahren nicht ohnehin gerichtskostenfrei? Und auf der Gegenseite gar kein Anwalt vorhanden gewesen?

Schlage dem Anwalt vor, er solle die 50% Kosten von Dir tragen (wenn es nur um seine Gebühren geht also auf diese verzichten) oder Dir alternativ seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nebst Versicherungsnummer mitteilen, damit Du diese Ansprüche (also die auf dich fallenden Kosten des Rechtsstreits) dort anmelden könntest.

Der Anwalt haftet ja für Falschberatung. Und der Schaden beruht ja kausal auf diesem Fehler.

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Danke für die Antwort.

Nein, Widerspruch musste nicht eingelegt werden, das Jobcenter schrieb dem gericht daß es jetzt einfach die Klageschrift als Widerspruch sehen und behandeln würde.
Mein Anwalt hat mit mir noch nicht gesprochen, dem Gericht aber gedankt für die Mitteilung und um eine Kostenaufstellung gebeten.

Für mich ist v.a. das Jobcenter verantwortlich, das dem Gericht schrieb die falsche Rechtshelfebelhrung wäre ein Versehen gewesen. Nachdem das Jobcenter von der Klage erfuhr hat es dem Gericht auch nicht mitgeteilt, daß vja eigentlich erst mal ein Widerspruch "dran" wäre - weil sie das schlichtweg genausowenig wussten wie mein Anwalt. Und das Gericht hat dann das Jobcenter irgendwann mal auf den Formfehler aufmerksam gemacht.

Es geht sicher zum einem um die Anwaltskosten. Was das Gericht für seine bisherigen Bemühungen berechnet weiß ich ja noch nicht, möchte ich wahrscheinlich gar nicht wissen.
Der Anwalt ist angestellt in einer kanzlei, da kann er selber wahrscheinlich schlecht auf seine Gebühren verzichten wenn der Chef nicht einverstanden ist.

Auf der Gegenseite war kein Anwalt. Ich gehe aber davon aus daß das Jobcenter juristisch versierte Kräfte bzw. evtl. einen Anwalt als juristische Fachkraft in Ihren Reihen hat. Sie haben ja auch statt eben zu sagen, erst muß Widerspruch erfolgen, Gegenklage erhoben.

Das tolle ist auch daß das gericht den tllen Formfehler auch erst mal nicht erkannt hat und auch als es den dann erkannt hat wurde mir im nachhhinein (rückwirkend ab Klageeinreichung) Prozesskostenhilfe zugesprochen und das ganze als beendet erklärt sofern beide Parteinen einverstanden wären. das waren beide. Und dann kommt ne woche später nen Schreiben vom Gericht, daß das alles so ja nicht gin´ge, Prozess wäre ja eigentlich noch gar nicht möglich gewesen, also war das ganze kein Prozess und es kann keine Prozesskostenhilfe genehmigt werden. Kosten sind aber natürlich entstanden. das ganze hat sich jetzt von Anfang mai an hingezogen, erst tging auch noch die Klageschrift "verloren" und jetzt soll ich für den ganzen schlamassel auch noch teuer bezahlen.

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" erst tging auch noch die Klageschrift "verloren" und jetzt soll ich für den ganzen schlamassel auch noch teuer bezahlen."

Tja, so ganz wundert mich das nicht und ist auch schon mehreren so gegangen.
Wie heißt es doch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Bei den Fällen, die ich erlebt habe, gewann nicht der, der im Recht war, sondern der, der mehr Geld in den Prozess stecken konnte. Nicht bei allem lohnt sich der Klageweg, man muss ihn sich auch leisten können, so traurig wie das ist.

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