Zuschuss zum Kindergartenbeitrag & ALG II

Hallo,

ich bin seit Anfang des Monats alleinerziehend mit zwei Kindern (3,5 und 2 Jahre), mit dem Kleineren noch in Elternzeit, da keine Betreuungsmöglichkeit; nun habe ich beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Zuschuss zum Kindergartenbeitrag gestellt. Die Dame teilte mir nun am Telefon mit, dass ich mich erkundigen müsse wegen ergänzendem ALG II, jedoch sträubt sich alles in mir, mich dort nackig zu machen, weil ja alles durchlöchert wird. Prinzipiell habe ich nicht vor, von den Geldern zu leben, derzeit beziehe ich Kindergeld und Unterhalt. Die Frau vom Jugendamt wollte nicht glauben, dass ich damit über die Runden komme und meinte, sie würde meinen Antrag erst bearbeiten, wenn ich ihr mitteile, ob ich ergänzendes ALG II bekomme oder nicht. Wie gesagt, ich möchte es gar nicht beantragen.

Nun meine Frage: Hängt der Antrag auf Zuschuss zum Kindergartenbeitrag wirklich von einem Antrag auf ALG II ab?? Können sie mich zwingen, es zu beantragen, damit mein Antrag bearbeitet wird und ich ggf. einen Zuschuss erhalte??

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

Gruß, naddi82

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Ja, das hängt davon ab. Wenn du kein ALG II beziehst, wirst du den Zuschuss nicht bekommen. Wenn das Geld für Dich reicht, dann lass es halt, ansonsten ist das wahrscheinlich falscher Scharm, da Du nur einen sehr geringen ALG II Anspruch haben wirst. Vielleicht bekommst Du den Kindergartenzuschuss auch, wenn Du Kindergeldzuschlag beantragst. Erkundige Dich halt.

LG

Carola

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Zuschuss zum Kiga-Beitrag bekommt man,wenn das Einkommen zu gering ist.
Dafür MUSS man normalerweise kein ALG 2 beziehen.
Allerdings frage ich mich auch ,wie ihr über die Runden kommt mit nur Kindergeld und Unterhalt.

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Weißt Du, wo ich mich da hinwenden kann, um mich dann darauf zu berufen? Egal, wo ich anrufe, jeder verweist einen an den Nächsten und fühlt sich nicht zuständig, einfach nur schrecklich.
Ich wohne mit den Kindern mietfrei, zahle "nur" die Nebenkosten. Somit fällt da verhältnismäßig wenig an und es passt - wenn denn der KiGa-Platz nicht 180€ verschlucken würde...

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Wenn das Jugendamt Dich aufgrund Deines zu geringen Einkommens auffordert, ALGII zu beantragen, würde ich das auch tun.
Wenn Ihr weniger als Euren ALGII-Bedarf zum Leben habt, liegt sonst ja der Verdacht nahe, dass es den Kindern an etwas fehlt.

LG

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Dass es so ausgelegt werden könnte, daran habe ich noch nicht gedacht. Mir widerstrebt es eben, weil ich ja nicht arbeitslos, sondern in Elternzeit bin und da fühle ich mich absolut unwohl dabei, etwas zu beantragen, was mir so ja eigentlich nicht zusteht...

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Das ist Unsinn.
Um ALGII zu beziehen, mußt Du nicht arbeitslos sein und dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen.

LG

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