Hallo zusammen,
nach der Geburt meiner Tochter habe ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit angemeldet.
Jetzt hat sich die finanzielle Situation bei uns jedoch sehr geändert und ich muss nach dem Bezug vom Elterngeld (Auszahlung nicht gesplittet) wieder arbeiten gehen.
Mein Arbeitgeber ist ja nicht verpflichtet, mich jetzt nach einem Jahr wieder zurück zu nehmen, kann er auch nicht, da er eine Ersatzkraft für mich eingestellt hat mit einem Zweijahresvertrag. Mein Arbeitgeber und ich sind aber soweit überein gekommen, dass ich für das 2. Elternzeitjahr irgendwo anders arbeiten gehen kann.
Ich bewerbe mich auf alles, was nur halbwegs passend ist, aber bis jetzt habe ich noch nichts gefunden.
Meine eigentliche Frage ist: Kann ich für das 2. Elternzeitjahr Arbeitslosengeld beantragen? Ich möchte wieder Vollzeit arbeiten gehen.
Ich hoffe ihr versteht mein Durcheinander und könnt mir irgendwie weiter helfen.
Liebe Grüße
Luklau1011
Arbeiten während Elternzeit
Wieviele Angestellte hat dein AG?
Denn evtl. ist er doch verpflichtet dich in Teilzeit zu nehmen!
Vollzeit kann man in Elternzeit nicht arbeiten gehen, da gehen nur 30h/Woche (also 75% in der Regel).
Und ja, für diese 30h darf man ALGI beantragen, wenn denn der AG den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt hat!
Hallo,
mein Arbeitgeber hat mit mir 3 Angestellte. Das ist wirklich ein kleiner Familienbetrieb. Müsste er mich bei 3 Angestellten denn Teilzeit nehmen?
Die Elternzeit vorzeitig "kündigen" und dann zur Not 100 % ALG 1 beantragen geht aber nicht, oder?
Oh man. Wenn ich jetzt ne Vollzeitstelle finden würde, dürfte ich die dann gar nicht antreten?
Danke für deine Hilfe.
Mit vorzeitig beendeter Elternzeit ist das etwas schwierig, müsste also sicherlich dann ordentlich zu begründen sein, sonst gibts evtl. eine Sperre.
Vollzeitstelle antreten in Elternzeit geht nicht, da müsste man dann erst kündigen oder anderweitiges mit dem altern AG vereinbaren.