befristeter Vertrag, arbeitslos, Mutterschutz, Elterngeld?

Hallo!
Ich bin Erzieherin mit befristeten Vertrag der im August abläuft und ich bin schwanger.

Problem: Müsste mich jetzt Arbeitssuchend melden, dann bekomme ich Arbeitslosengeld, dann bekomme ich auch Mutterschaftsgeld und wie ist es mit Elterngeld?

Bekomme ich dann nur 300 Euro?

Beim Berechnen werden ja die letzten 12 Monate genommen, zählt da das AlG mit?

Danke für Eure Hilfe
Marion

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Hallo,

wann hast du denn ET bzw. wann gehst du in MuSchu?

Du bekommst natürlich EG. Normalerweise meldest du dich Arbeitslos, bekommst Mutterschaftsgeld und Elterngeld eben in entsprechender Höhe. Monate mit ALG1 werden mit 0 berechnet.

Entscheidend ist bei dir wann du in MuSchu gehst!

LG

Wukie

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Hallo!
ET ist der 11.02.2013 Muschu fängt im Januar an.
Marion

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ALG1 bekommst du, wenn die Bedingungen erfüllst.
Mutterschaftsgeld bekommst du, wenn du bis zum Beginn des Mutterschutzes ALG1 bekommst. Die Höhe ist identisch mit deinem ALG1 und du bekommst es von deiner Krankenkasse.
Elterngeld bekommst du wenn du in Elternzeit gehst. Für die Berechnung zählen die letzten 12 Monate außer der Bezug von Mutterschaftsgeld. ALG1 geht in die Berechnung mit 0€ ein. Du bekommst also mehr als 300€, da eine Schwangerschaft keine 12 Monate dauert und du offensichtlich noch arbeitest, aber bereits schwanger bist.

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Hallo!
Ab wann muss man fürs Elterngeld die 12 Moante zurück zählen?

Arbeite ja nur noch bis ende August, ET ist der 11. 02.

Danke
Marion

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Gezählt werden die letzten 12 Monate bis zum Geburtsmonat. Also, soweit ich weiß, bis inkl. Januar.

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Wenn Dein Vertrag Ende August ausläuft hättest Du Dich längst arbeitsuchend melden müssen. --> schleunigst nacholen

Monate mit ALG 1 Bezug gehen mit 0 Euro in die Berechnung vom Elterngeld ein.

Grüße
ballroomy

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Du hättest dich im Mai arbeitssuchend melden müssen!
Das bleibt auch, wüßte nicht, wieso du das nciht machen solltest!

Elterngeld gibts dann auch, aber für die Moante mit ALGI werden 0 Euro für den Durchschnitt eingerechnet!