Ab wann Anspruch für "Stempelgeld"?

Hallo,

also hier mal meine Situation:
Bin als Bürokauffrau angemeldet auf 410 Euro im Monat. Ich kann mich mit meinem Mann nicht krankenversichern daher ists wichtig das ich angemeldet bin.
Ich arbeite seit März 2011 wieder.
Nun hat mir meine Chefin heut mitgeteilt das ich wohl ausgestellt werde.

Mich würd nun interessieren ob ich auch Anspruch auf Stempelgeld habe? Wenn ja wielang ist das möglich?

Durch meine beiden Kinder bin ich leider sehr eingeschränkt was die Arbeitszeiten angeht.

Danke schonmal für eure Antworten.

Lg Katja

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Mit Stempelgeld meinst du wohl Geld vom Arbeitsamt oder?

Da haste (ohne Gewähr) Anspruch drauf wenn du ein Jahr komplett Versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Allerdings wird das bei 410 Euro quasi nix sein...

LG

die#bla

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Das ist ein Irrtum mit dem Quasi nichts, sie hat Kidner unter 3 Jahren, da wird dann ein Vollzeitgehalt zur Berechnugn genommen (wenn sie das beantragt), da gibts wahrscheinlich je nach Stundenzahl dann mehr ALGI als sie jetzt verdient!

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Anspruch hast du. Was hast du vor den Kindern gemacht, davon hängt ab, wie lange du Anspruch auf ALGI hast!

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Also bevor ich von Dominik schwanger war hab ich vollzeit gearbeitet. Nach Dominiks Geburt hab ich 8 Monate auf 400 Euro Basis gearbeitet und dann wurde ich von Melina schwanger. Als Melina 8 Monate war hab ich dann den 410 Euro Job angenommen.

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Hast du Mutterschaftsgeld bei Dominik bekommen? Oder lief der Vertrag vorher aus?
Und warst du dann in Elternzeit und hast in Elternzeit den 400-Euro-Job gehabt?

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