Hallo!
Wir sind uns im Praxisteam da nicht schlüssig.
Wir sind eine Facharztpraxis mit ausgelernten Teilzeitkräften.
Nun steht die Überlegung im Raum, eine Auszubildende einzustellen.
2 meiner Kolleginnen meinten, mein Chef müsste hierzu einen "Ausbilderschein" machen.... Ich jedoch bin der Meinung das jeder ausgebildete Arzt auch Arzthelferinnen ausbilden darf, ohne Lehrgänge oder Ausbilderschein....
Soweit ich weißt müssten eine Qualitätsmanagementbeauftragte die Ausbildung "überwachen" - einen Pflichtlehrgang hierzu gibt es jedoch nicht.
Ich nehme an es handelt sich hierbei darum dass man das Berichtsheft kontrolliert und den Lehrling "einarbeitet" und in alle Bereiche der Praxis nach und nach einführt. Um die schulische Ausbildung hat sich in meiner Ausbildungspraxis keiner gekümmert, schon gar nicht der Chef (arzt). Meine Kollegin meint wieder rum dass ihr Chef damals total viel mit ihr gelernt hat, sie abgefragt hat aus Ihren Schulheften etc. jeden Freitag!!
War das bei Euch auch so?
Danke
VG
Wer ist der Ausbilder bei Arzthelferinnen (MFA) in einer Praxis?
man braucht immer den ausbilderschein.
man kann einstellen, muss aber mind 1 jahr später der kammer das ausbilder prüfungszeugnis vorzeigen..
hatte heute erst mit der ihk deswegen geredet. da wir 2 azubis bekommen...
Ohne Ausbildungsschein darf man doch gar nicht ausbilden?
Ich komme zwar aus dem Handwerk (Gartenbau) aber bei uns dürfen wir nicht ausbilden wenn nicht zumindest einer einen Ausbildungsschein hat. Ich denke das wird auch bei euch so sein.
Und der der den Schein hat muss sich um die Schule, Berichtsheft, Prüfungen und Vorbereitung dieser kümmern. Und Er ist der jenige der auch die Ausbildung ansich kontroliert also den wissensstand überprüft.
Das im grunde alle "ausbilden" weil ja irgendwie jeder gefragt werden darf ist dabei egal. Vor dem prüfungsausschuss und eurer Handwerkskammer ist der mit dem Ausbildungsschein der verantwortliche.
So kenne ich das zumindest. Ich würde bei eurer Kammer anrufen und nach fragen bzw. sollen die euch schriftlich etwas zuschicken.
Hallo also zum einen darf ein Meister ausbilden, auch ohne Ausbildungseignungsschein. Meiner Vater zum Beispiel ist KfZ-Meister und bildet aus. Bei uns ist es so, das mein Chef (Dipl. Wirtsch. Ing.) der ARbeitgeber ist, aber mein Kollege ist der Ausbilder. Er hat aber nur den Beruf des Bürokauffmanns in Abendschule erlangt, aber keinen Ausbilderlehrgang gemacht. Trotzdem wurde es von der Kammer anerkannt. Ich würde in dem Fall einfach mal bei der zuständigen Kammer anrufen, die können einem dass dann genau sagen!
LG
Bis vor ein Paar jahren war es so das man den Ausbildungsschein gleich mit in der tasche hatte wenn man seinen Meister gemacht hat.
Ich weiß nicht genau welches Jahr aber es muss so zwischen 2000 und 2007 gewesen sein das es eine extra Schein fürs Ausbilden gibt. Denn 2000 hat mein Mann seine Lehre begonnen bzw. gesucht und da war es so das jeder Meister ausbilden durfte weil der Schein immer dabei war.
2007 hab ich meine Lehre begonnen da konnte ich in meine gewünschen Baumschule keine Lehre machen weil die nur einen Jungmeister ohne Ausbildungsschein hatten.
Mein Papa darf auch ausbilden weil er den alten Meistertietel hat. Sein Kolege dagegen darf nicht ausbilden weil er den Schein nicht gemacht hat.
Also einer in der Praxis bzw. der Firma muss einen Ausbildungsschein haben Ohne darf man nicht ausbilden. Zumindest bei uns im Handwerk (gartenbau)
Hallo BieneMaja,
ich bin auch der Meinung das ein Arzt keinen Ausbilderschein braucht... Ich (ZFA) habe insgesamt in 3 Praxen gearbeitet, in allen wurde ausgebildet, aber ich glaube nicht das die alle einen Ausbilderschein hatte. Auch als ich gelernt habe, wurde der nie gebraucht -- gut, es kann ja auch sein, dass das alles über die Kammern läuft. Auf jeden Fall bin ich der gleichen Meinung wie du, Belege habe ich aber keine... sorry.
LG
mupustef
http://www.aeksa.de/10arzt/60ausbilder_mfa/010ausbilder.html
http://www.ihk-berlin.de/aus_und_weiterbildung/Ausbildung/Infos_fuer_Ausbildungsbetriebe/Die_Ausbilder/ausbildungsberechtigung/Eignungsvoraussetzungen_fuer_Ausbilder/813238/Eignungsvoraussetzungen_der_Ausbilder_in_Betrieben.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbilder-Eignungsverordnung
https://www.google.de/search?q=ausbildungsberechtigung
Hallo,
das ist im Normalfall der Arzt.
Ob er dazu einen speziellen Schein braucht, erfragt man am besten bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
GLG