Elterngeld/Elternzeit - Hilfe ich habe keinen Durchblick

Hallo, auch nach langen Recherchen bin ich doch nur noch verwirrter und würde mich über ein paar klare, hilfreiche Antworten freuen. Ich habe bei den Anträgen einfach keinen Durchblick.

Also:

Mitte Juli kam mein Kind zur Welt. Der AG teilte mir mit, dass meine Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnen würde bis zum Herbst 2012, da mein Vertrag befristet ist.

Kann ich im Elternzeitantrag trotzdem 12 Monate beantragen, auch wenn mein Arbeitsvertrag vorher ausläuft?

Hier bei Urbia habe ich gelesen, dass die Elternzeit generell nach dem MuSchu beginnt (wegen der Anmeldezeit von 7 Wochen vor Antritt, könnte meine Elternzeit auch gar nicht eher beginnen#kratz)

Wichtig ist für mich nun aber die Frage des Elterngeldes. Ohne Elternzeit kein Elterngeld, oder? Das hieße ich kann erst mit Beginn der Elternzeit Elterngeld beantragen? Nun habe ich die Info, dass das Elterngeld im Gegensatz zur Elternzeit mit der Geburt nach Lebensmonaten gezahlt wird. Somit habe ich nach dem MuSchu also nur noch 10 Monate Elterngeldzahlung?

Währen also die letzten beiden Monate Elternzeit ohne Zahlungen? (Es sei denn, mein Partner würde seine Elternzeit parallel mit meinen beiden letzten Monaten nehmen, dann hätten wir zumindest ein Elterngeld?)

Auch wenn dieses Thema sicher schon x-mal durchgekauft wurde, freue ich mich gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz doll über Antworten. Ganz lieben Dank schonmal!!!!!!

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>Kann ich im Elternzeitantrag trotzdem 12 Monate beantragen, auch wenn mein Arbeitsvertrag vorher ausläuft?

Macht kein Sinn du kannst nur in Elternzeit sein während du einen Arbeitsvertrag hast. Daher kannst du nur Elternzeit bis Ende deines Arbeitsvertrages anmelden. http://www.elterngeld.net/elternzeit.html

> Ohne Elternzeit kein Elterngeld, oder?

Falsch Elterngeld ist nicht abhängig von Elternzeit.
Voraussetzungen für das Elterngeld findest du hier http://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html

>Das hieße ich kann erst mit Beginn der Elternzeit Elterngeld beantragen?
Elterngeld beantragst du nach Lebensmonaten von Geburt an. Ist dein Mutterschutzgeld höher als das Elterngeld bekommst du für den Zeitraum kein Elterngeld da du ja keine Einkommensverluste hast. Daher wird in diesem Fall nur 10 Monate Elterngeld ausgezahlt aber der Anspruch besteht für die 12 Monate...

>Währen also die letzten beiden Monate Elternzeit ohne Zahlungen?
Wie schon gesagt Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschieden Sachen ... du kannst Elternzeit ja auch bis zu 3 Jahren nehmen hast trotzdem nur 12 Monate Elterngeldanspruch (14 Monate bei alleinerziehenden)...

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Schonmal ganz lieben Dank!

Das heißt ich müsste mich dann ab Herbst zusätzlich arbeitslos melden?

Das wäre verdammt schade, da ich ab dann noch keinen Anspruch auf Alg1 habe, da ich zu diesem Zeitpunkt erst 12 Monate in Lohn und Brot stehe. Daher hatte ich gehofft auch ohne Arbeitsvertrag Elternzeit nehmen zu können, welche ja als Arbeitszeit angerechnet wird, um anschließend im Falle von Arbeitslosigkeit zumindest das ALG1 zu bekommen:-(

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Du musst dich 3 Monate vor Ende der Befristung beim Arbeitsamt melden. Gibst aber bloss Bescheid das dein Vertrag ausläuft damit du keine Sperre bekommst wenn du dich dann irgendwann arbeitssuchend meldest... ALG1 beantragst du nicht wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst ....

Die Kindererziehungszeit wird trotzdem für die ALG1-Anwartschaft angerechnet.

siehe: "Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden: ... Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben
..."

aus http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

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Tausend Dank!!!:-D