Hallo,
gerade eben wurde mir mitgeteilt das mein Arbeitsvertrag bereits seit Montag ausgelaufen ist. Ich war zuvor als Krankheitsvertretung angestellt, bin dann schwanger geworden und bekam Beschäftigungsverbot.
Erst mal natürlich sehr nett das man mir so früh bewscheid sagt. Ich hatte mehrmals angerufen und gefragt ob schon bekannt ist wann die Person für dich ich Krankheitsvertretung gemacht habe wieder kommt. Es hieß immer ich bekomme bescheid sobald sie etwas wissen. Nun ist sie seit gestern wieder da und mir wurde erst heute Nachmittag bescheid gesagt.
Nun darf ich morgen schnell ins Arbeitsamt rennen. Die hatten nämlich heute schon zu.
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Mein Mutterschutz beginnt am 10.08.2012. Die Zeit davor bekomme ich ja hoffentlich Arbeitslosengeld (ich habe bereits 2 Jahre gearbeitet).
Aber wie sieht es dann mit den Mutterschaftsgeld aus? Steht mir dieses zu und wenn ja wieviel? Wie gesagt, ich war bis jetzt in einen Arbeitsverhältnis (leider eben befristet) und bin nun zum ersten mal arbeitslos.
Werde morgen auch gleich mal nachfragen wie das ist, aber es beschäftigt mich gerade sehr.
Vielen Dank für eure Hilfe,
little.fairy (32.SSW)
kurz vor Mutterschutz arbeitslos geworden
Wenn du befristet beschäftigt warst hättest du schon lange vorher zum Arbeitsamt gehen müssen. ( 3 Monate vorher).
Ich war schon seit ich die Beschäftigung aufgenommen habe gemeldet. Da es zuerst hieß das die erkrankte Angestellte bereits nach 3 Monaten wiederkommt. Hat dann aber alles etwas länger gedauert.
Ich sollte mich dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nochmal melden. Was ich dann morgen sofort tun werde.
Ich gehe jetzt mal davon aus das du so wie es klingt keine feste Befristung hattest oder was steht als Befristung in deinem Arbeitsvertrag?
Ist die Befristung so gestaltet das du bis zur Rückkehr der zu vertretenden Person befristet bist, kann der Vertrag aber auch nicht einfach rückwirkend oder von jetzt auf gleich beendet werden!
Geregelt ist das in §15 Abs.2 TzBfG: "Der Vertrag endet, wenn der Zweck erreicht ist und zwei Wochen nachdem dem Arbeitnehmer eine schriftliche Unterrichtung zugegangen ist, wann der Zweck erreicht ist (§15 Abs.2 TzBfG). Es genügt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht, wenn nur der Zweck erreicht oder nur die Unterrichtung erfolgt ist." siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Befristetes_Arbeitsverh%C3%A4ltnis#Besondere_Form_der_Befristung:_Zweckbefristung
und http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
So gesehen ist hier erstmal die Befristung an sich zu prüfen (Was steht genau in deinem Arbeitsvertrag) und trifft die Zweckbefristung zu und ist gültig, endet dein Arbeitsvertrag erst zwei Wochen nach schriftlicher! Information darüber.
Hallo,
warst du denn arbeiten als dein Vertrag theoretisch schon ausgelaufen war, also am Montag oder Dienstag? Wenn ja und dich hat niemand aufgehalten, dann bist du meiner Meinung nach fest angestellt. Habe so etwas im Kopf - das hatten wir mal in der Berufsschule gelernt.
Vielleicht könnte das ein anderer User mit besseren Kenntnissen bestätigen/korrigieren?
Viele Grüße,
Carolin
DAs stimmt schon, was du sagst, aber sie ist ja im BV, da wird das dann etwas schweirig. Aber iegneltich müsste man davon ausgehen, dass sie weiter beschäftigt ist, da sie niemand über das gegenteil informiert hat und sollte der Vertrag wirklich nur bis genau zum Tag der Rückkehr befristet gewesen sein, wäre sie nun unbefristet beschäftigt.
Ok das ist natürlich auch interessant. :)
Aber ich wäre schon froh wenn ich für die nächsten Wochen noch meinen Lohn bekomme und mich vor den Mutterschutz nicht noch arbeitslos melden müsste.
Ich würde mich übrigens mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen, denn ich sehe hier gute Chancen, dass du deutlich mehr Geld bekommst, als wenn du dich jetzt arbeitslos meldest.!
Vielen Dank für den Tipp! :) Das habe ich auch schon überlegt und werde ich auch wohl machen wenn durch meine eigenen Bemühungen nichts dabei raus kommt.
Also ich war heute doch noch nicht im Arbeitsamt. Habe mich nach den lieben Antworten hier noch mal weiter im Internet informiert und da immer wieder das selbe gefunden was smokefighter mir schon geschrieben hatte.:)
Hier wird das auch nochmal in einen Fallbeispiel geschildert das genau auf meine Situation zutrifft.
"Während ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag automatisch mit Ablauf der Zeit für die es eingegangen ist, endet, endet ein zweckbefristeter Vertrag grundsätzlich mit Erreichen des Zwecks, in obigem Beispiel also mit der Rückkehr und Arbeitsaufnahme des genesenen Herrn Müller. Dies gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber den befristet eingestellten Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vorher und zwar schriftlich über die Zweckerreichung, also um im Beispiel zu bleiben, über die Arbeitsaufnahme des Herrn Müller informiert hat.
Kann der Arbeitgeber diese Frist nicht einhalten, weil z.B. Herr Müller seine Arbeitsaufnahme nicht oder erst kurz vorher angekündigt hat, so endet das Arbeitsverhältnis mit dem Vertreter erst zwei Wochen nach der schriftlichen Mitteilung durch den Arbeitgeber. In jedem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung unverzüglich mitteilen."
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_03.html
Dachte vielleicht das heute ein Brief kommt indem mir das Auslaufen des Vertrags mitgeteilt wird. Hätte ja sein können das sie den Montag oder Dienstag losgeschickt haben und er nur noch nicht da ist. Aber es kam heute kein Brief bei mir an.
Überlege jetzt immer noch ob ich dann morgen ins Arbeitsamt gehen soll oder nicht. Ich mein, ich kann dort ja mal nachfragen. Evtl. können sie mir ja weiterhelfen.
Bei meinen Arbeitgeber werde ich mich vor Montag nicht melden habe ich beschlossen, denn sollte mich eine schriftliche Kündigung erst Montag erreichen fällt dies bereits in meinen Mutterschutz. (also mit dieser 2 Wochen Frist)
ZUm Arbeitsamt würde ich trotzdem heute noch gehen, einfach weil keinesfalls rückwirkend gezahlt wird, egal was passiert!
Leider hat das Arbeitsamt bei uns heute schon 13 Uhr zu gemacht. Ich werde dann aber morgen früh gleich hin gehen!
Ach und gleich noch eine Frage die ich gerade vergessen habe:
Mir wurde für diesen Monat mein Lohn noch nicht überwiesen. Meist ist dieser am 20.-22. des jeweiligen Monats auf meinen Konto.
Aber mir steht doch bestimmt trotz Auslaufen des Vertrages eine fristgerechte Lohnzahlung zu oder?