Kinderzuschuss unabhängig vom Unterhalt ?

Eine Bekannte von mir hat ein 7-jähriges Kind, lebt mit dem Vater nicht zusammen,noch nie.
Er hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung ,war 2 J.wg.Drogenhandel im Gefängnis ist jetzt wieder draußen und arbeitet als Gebäudereiniger .
Das Sorgerecht hat Sie.
Mit dem Kind gibt es in der Schule Probleme, so dass Sie jetzt Ihre wöchentlich Arbeitszeit um 10 Std.gekürzt hat.
Mit dem netto Gehalt würde Ihr Kinderzuschlag zustehen.Jetzt ist es aber so, dass er keinen Unterhalt zahlt, weil Sie ihm das nicht antun möchte, er hat ja auch nicht viel .
Sie hat nie Unterhalt bekommen ,auch keinen Titel oder so und will das auch nicht.

Stimmt es, das Kinderzuschlag gezahlt wird ohne Prüfung ob die Tochter Unterhalt bekommen könnte?
Sie möchte den Typen nicht unnötig belasten, auch auf den Hinblick einer evt.Abschiebung in den IRAK.

Er hat noch 1 oder 2 weitere Kinder für die ebenfalls nichts bezahlt wird.

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Nein, den Vater "nicht belasten" wollen und statt dessen Sozialleistungen beziehen, funktioniert nicht. Wäre auch moralisch überhaupt nicht okay, oder?

LG

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Also prüfen die das doch, oder?
Im Anmelde und Fragebogen steht nichts dazu, dann hat Sie beim Amt angerufen und gefragt und die haben gesagt, dass Sie das nicht prüfen.

Ich habe Ihr gesagt, Sie soll Unterhalt von dem Vater einklagen.Er arbeitet ja.

Aber sie mag ihn nicht belasten. Ihr reichts wenn er ab und an kommt und dann mal was kauft oder so.

Sie sagt, wenn er Unterhalt zahlt will er auch mitbestimmen was das Kind angeht.....
Sie ist da ein bisschen festgefahren und von der moralischen Seite her sagt Sie das würde doch jeder machen.
Durch den Kinderzuschlag hätte Sie auch Anspruch aufs Bildungspaket und will das nutzen.

Da Sie sich allein in die Bedürftigkeit gebracht hat durch den Stundenverzicht bin ich jetzt nicht so sicher, ob das alles so aufgeht.

Auch hatte Sie bis vor 2 Mon. einen 400.-€ Job. Diesen gibt Sie nicht an,sondern wartet mit Abgabe des Antrags noch 4 Mon.,weil ja 6 Monate Kontoauszüge vorgelegt werden müssen.

Außerdem ist Sie der Meinung, dass das Finanzamt/Versorgungsamt /Familienkasse keinen Datenabgleich mit der Minijobzentrale hat, so kann man auch nicht draufkommen das Sie im laufenden Jahr einen 400.-€ hatte.

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Es würde mich sehr wundern, wenn anderweitige Unterhaltsansprüche keinen Vorrang hätten.
Was die Moral Deiner Bekannten angeht, beiß ich mir lieber auf die Zunge.

Gruß,

W

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Bei einem sehr geringen Verdienst wird er sowieso nicht belastet. Er muß schließlich selbst noch Geld zum Leben haben.
In dem Fall bekäme sie eine Unterhaltsersatzleistung vom Staat und wenn dann ihre Ansprüche nicht ausgeschöpft sind, vielleicht noch Kinderzuschlag.

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Sie hat jetzt netto ca.1390 € , zahlt 450.-€Miete.
Nach der Stundenreduzierung bleiben Ihr 1100.-€ netto. Mit dem Kinderzuschlag steht ihr das Bildungspaket zu, ebenfalls wird der Hortplatz bezahlt. Darum geht es ihr eigentlich.

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Das kann sie hoffentlich knicken.
Sorry, aber wenn sie so locker auf Geld verzichten kann, sollte dafür nicht die Allgemeinheit gerade stehen müssen.

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