Hallo zusammen,
ich habe nochmal eine Frage.
wir haben zwei Angebote von zwei Banken eingeholt.
Als wir bei der zweiten Bank waren, konnte die Beraterin sehen, das der erste Berater in die Schufa von meinem Freund geguckt hat.
Bei meinem Freund steht jetzt drinne, das der andere Berater eine Anfrage gemacht hat.
Jetzt meint die ander, das sowas schlecht aussehen würde. Als ob er keinen Kredit bekommen würde.
Ich habe den anderen angerufen und dieser meinte zu mir, das es in 10 Tagen wieder draußen wäre. unter Google konnte ich leider nichts finden.,
Vielleicht weiß jemand hier, was das jetzt für meinen Freund bedeutet.
Danke schonmal
Tanja
Finanzberater und Schufa
Hallo,
es gibt 2 Arten von Anfragen bei der Schufa für einen Kredit.
Einmal Anfrage Kredit, das verschlechtert den Score und darf nur genutzt werden, wenn ein Kredit vom Kunden beantragt wurde.
Das zweite ist die Anfrage Kreditkonditionen.
Diese verändert den Score in keiner Weise und dient dazu sich Kreditangebote von mehren Banken einzuholen.
Es gibt viele Banken die machen es schlicht weg falsch.
Das würde ich dann sofort korrigieren lassen von dem anfragenden, er muss dann für sofortige Löschung bei der Schufa sorgen.
Nun musst du einfach mal sicher klären welche Anfrage genau durchgeführt wurde.
Das kannst du auch selber bei der Schufa, dir steht einmal jährlich ein kostenloser Auszug aus der Schufa zu, fordere den einfach an.
Ich kann z.B. Online in meine Schufa einsehen, da kann ich sofort immer alle Einträge kontrollieren.
Gruß
Demy
Er kann auch online gucken. Und es steht drinne. Jetzt ist die frage, geht es nach 10 Tagen wieder weg?
Habe den Herren ja gleich angerufen und der meinte eben, das es nach 10 Tagen wieder weg wäre.
Hi,
nach 10.Tagen ist es für ANDERE nicht mehr sichtbar.
lg
Was wird wann gelöscht?
Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Die Fristen bei der SCHUFA sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.
Gelöscht werden Informationen, wie z. B.:
* Angaben über Anfragen nach 12 Monaten; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften an Vertragspartner der SCHUFA weiter gegeben
* Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
* Daten über nichtvertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
* Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird.
* Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.
Warum fehlen Informationen in meiner Auskunft?
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Es kann sich um ein Merkmal handeln, das Vertragspartner uns melden dürfen, aber nicht müssen. Das ist bei Girokonten der Fall. Es ist auch möglich, dass Sie einen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen haben, das nicht Vertragspartner der SCHUFA ist.
Was kann ich tun, wenn Angaben in meiner Auskunft unvollständig, nicht mehr aktuell oder unzutreffend sind?
Selbstverständlich werden Fehler kostenlos und umgehend korrigiert! Daher bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen kurz schriftlich darzustellen.