Hallo,
Ich habe eine Frage an euch,hoffe das ihr mr da weiter helfen könnt. Mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe die mitlerweile 20 ist und in ihrer eigenen Wohnung wohnt.Sie wohnt in einer anderen Stadt ca. 700 Km weit weg von uns. Letztes Jahr im Sommer machte sie ihr Abitur, und teilte uns mit das sie sich ein Jahr Pause vor dem Studium gönnen möchte.
Das Jahr ist nun rum, und mein Mann hat auch weiterhin ihr ihren Unterhalt von 300 € im Monat gezahlt.Während dieser Zeit hat sie aber auch zusätzlich gejobt. Sie hat sich nun entschieden doch zu studieren,und hat sich für das Wintersemester angemeldet (ob sie dort genommen wird,ist noch nicht klar). Vorher hatte sie aber auch mit dem Gedanken gespielterstmal eine Ausbildung zu machen, hat jedoch diese Idee wieder verworfen.
In diesem besagtem Jahr hat sie weiterhin Kindergeld bezogen, und hat auch von ihrer Mutter 300€ Unterhalt bekommen. Die Mutter ist verheiratet und hat ein weiteres minderjähriges Kind. Wir sind auch verheiratet und haben zwei Kinder. Der große ist 12 und der Kleine 16 Monate alt. Ich bin im Moment noch in Elternzeit und habe einen 400€ Job. Mein Mann verdient ca.2300€ Netto. Meine Frage an euch istwieviel Unterhalt müsste mein Mann ihr weiterhin bezahlen?Was ist wenn sie jetzt doch nicht im Winter anfängt zu studieren?Wie sieht es aus wenn sie doch studiert und Bafög bezieht?
Danke euch!*
l.g
Unterhalt nach Abitur und während dem Studiums
Hallo!
In dem Jahr, in dem die Tochter deines Mannes sich eine Auszeit gegönnt hat, hätte er keinen Unterhalt zahlen müssen.
Besteht ein Unterhaltstitel? Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt konsultieren und mich beraten lassen. Bei weiteren Unterhaltsansprüchen zählen viele Faktoren, wie z.B.: besteht Anspruch auf Bafög, wer erhält das Kindergeld, wie viele Unterhaltsberechtigte Personen sind vorhanden, usw. usw.
LG
Kitty
Danke für deine Antwort. Das er in dem Jahr keinen Unterhalt bezahlen musste,war mir fast schon klar. Er hat es aus Nettigkeit weiter bezahlt.Aber bald wird es auch bei uns knapp weil wir gerade dabei sind ein Haus zu kaufen. Dann können wir natürlich auch nicht aus Netigkeit weiter bezahlen.Sie bekommt,dann das was ihr gesetzlich zusteht.
Ja es besteht ein Unterhaltstitel, aber als der Zustande kam war sie gerade mal 2 Jahre alt. Soweit ich da jetzt verstanden habe,hat sie dann Anspruch auf BAföG. Der Betrag nach der DT für studierende die nicht mehr Zuhause leben würde 650€ betragen. Davon würde man das Kindergeld abziehen undsie würde einen Teil Bafög bekommen,den Rest des Unterhaltes müssten beide Elternteile leisten. Aber bei dieser ganzen Berechnung würde es darauf ankommen, was für ein Einkommen beide Eltern haben und ob es minderjährige Kinder gibt,die zu berücksichtigen sind. Das sind die Infos was ich jetzt aus dem Netzt habe. Klar müssten wir uns da anwaltlich erstmal beraten lassen.
Ganz klar ist mir nur nicht,was ist wenn sie jetzt doch noch nicht mit dem Studium anfängt.
L.g
Hi,
vermutlich wird die Tochter leer ausgehen, bis die kleinen Kinder 3 Jahre alt sind.
Die minderjährigen Kinder sind vorrangig zu betrachten. Dann kommst Du, sofern Deine Ansprüche nicht gedeckt sind, dann die Minderjährige.
2.300 netto bei vier Berechtigten entspricht nach der Bereinigung und der Herabstufung in der DDT Stufe 1: Das heißt 334 und 225 Euro Mindest-Unterhalt für die Kleinen.
2.300
- 115 Euro berufsbed. Aufwand
- ggf. priv. Altersvorsorge (zB Tilgung Haus)
- 334
- 225
= 1.626 Euro.
Davon wird Dein Unterhalt fällig (max. 576 Euro wg. Selbstbehalt von 1.050 Euro).
Der Studierenden gegenüber beträgt der Selbstbehalt 1.150 Euro.
Er wird vermutlich nicht leistungsfähig ihr gegenüber sein. Sie sollte also wirklich elternunabhängiges Bafög beantragen und dann sehen, ob sie wirklich noch Anspruch gegen die Eltern hat.
Der Anspruch beträgt insgesamt 670 Euro plus Krankenversicherung und Studiengebühren, unter der Voraussetzung, dass sie nicht mehr zu Hause wohnt. Sonst nach Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle.
LG
Ob die Tochter deines Mannes Bafög bekommt hängt von dem Gehalt der Eltern ab, da weiß ich nicht wie das berechnet wird.
Unterhalt für völljährige Kinder wird folgendermaßen berechnet:
Das bereinigte Einkommen von Mutter und Vater wird addiert und mit dieser Summe wird dann der Gesamtunterhalt bestimmt den das Kind zu bekommen hat. Mithilfe der Düsseldorfer Tabelle. Von diesem Gesamtunterhalt wird dann das Kindergeld abgezogen und der Rest auf die Eltern verteilt. Verdienen beide gleich viel, dann zahlen auch beide die Hälfte des Rests. verdient dein Mann doppelt so viel wie seine Ex, dann zahlt er 2/3 vom Rest.
Beispiel: Vater bereinigtes Einkommen 2000€, Mutter 1000€. Gesamteinkommen also 3000€. Lt Tabelle bekommt das Kind dann 586€ Unterhalt, abzüglich Kindergeld 184€ macht das 402 €. dein Mann muss dann 286€ im Monat zahlen und seine Ex 134€
lg
PS: ich finde es gut, dass dein Mann sich auch um seine "andere" Tochter kümmert und ihr nicht nur das gesetzlich zustehende Geld zahlt.
Ob Dein Mann in diesem Jahr Unterhalt hätte zahlen müssen, weiß ich nicht. Es es aber unsinnig über verschüttete Milch zu jammern.
Dein Mann soll die Tochter auffordern Bafög zu beantragen. Dann muss er seinen Verdienst offenlegen unter Angabe wieviele Kinder er noch zu versorgen hat. Möglich, dass er weniger/nichts/mehr zahlen muss - ich kenn mich da nicht aus. Die KM wird auch überprüft. Keinesfalls hat sie ein Recht auf mehr Geld als den Bafögsatz (Unterhalt KM/KV+Kindergeld).
Gruß
Manavgat